Strafmündigkeit ab 12?
Hallo Zusammen,
ich werde bald mit den Schülern eine 7. Klasse im Fach Politik eine Rollendiskussion zur Fragestellung,[b] soll die Altersgrenze der Strafmündigkeit von 14 auf 12 herabgesetzt werden?, führen. Der Grund dafür ist, dass in den Medien immer mal wieder Delikte oder Straftaten von Menschen unter 14 Jahren erscheinen und meine Schüler sehr interessiert an diesem Thema sind. In dieser Rollendiskussion werden wir auch die Rolle einer Mutter oder eines Vaters beleuchten. Es wäre also schön, wenn Sie diesbezüglich Stellung nehmen würden, sodass ich für die Diskussion authentisches Material bereitstellen kann. Natürlich Anonym. Sie würde mir damit sehr weiterhelfen. Meine Schüler und ich freuen uns schon auf die Kommentare.
Liebe Grüße
5 Antworten
Mein Sohn war das Opfer, der Täter hat sich gefreut, dass er unter das Jugendstrafrecht fiel und weitere Straftaten begangen. Etliche Eltern hatten den Gedanken an Selbstjustiz geäussert, und alleine das hat dem jugendlichen Straftäter zu denken gegeben, nicht die lächerlichen Sozialstunden des Gerichts und das Blabla der Sozialarbeiter. Der "Fall Mehmet" ist ein interessantes Beispiel zu dem Thema, mit einem Mehmet haben es wir auch bei uns zu tun. Ich sage, die Abschiebung war richtig und hat unseren Rechtsstaat ein Stück weiter in die richtige Richtung gebracht, jeder muss irgendwo Grenzen gezogen bekommen, besonders Heranwachsende.
Ja, bin dafür.
Oder noch früher.
Aus meiner Sicht wäre das durchaus gut. Aber bedenke bitte das du Kinder aus der gewohnten Umgebung reißt und das durchaus psychische Schwierigkeiten hätte. Man müsste das Gesetz dann so ändern das die Kinder Strafen bekommen werden aber keine Haftstrafen. Wir wollen doch keine Kindergefängnisse einführen.
Ich würde eher die Haftung der Eltern deutlich ausweiten! Deren Job ist es ja, ihren Kindern beizubringen, was richtig und falsch ist. Und auch darauf zu achten, ob sie sich daran halten. Wenn also Kinder Mist bauen, haben die Eltern in diesem Punkt ihre Pflicht nicht ausreichend erfüllt. Und somit tragen sie meiner Ansicht nach zumindest die Verantwortung, den entstandenen Schaden zu beheben, eventuell sogar bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Also quasi eine deutlich weitere Auslegung der Aufsichtspflicht, so in Richtung einer Erziehungspflicht.
Was übrigens wahrscheinlich auch das Einspannen Minderjähriger für Straftaten sehr reduzieren könnte, was bei dem Thema ja auch immer wieder ein Problem ist ("Geh du mal klauen, du bist unter 14, du wirst eh nicht bestraft!").
Wenn es eher weniger schwerwiegende Straftaten sind, wie z.B Klauen, Schlagen, etc. dann nicht. Aber bei extremen schwerwiegenden wie Töten, Banküberfälle,... dann finde ich Strafen ab 12 schon gerecht, sie sind teilweise auch selber schuld.