Strafmaß für 14 Jährige

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Nein. Mitgehangen, mitgefangen gibt es im Strafrecht nicht. Es muß schon ein eigener Tatbeitrag beweisbar sein, damit jemand bestraft werden kann. Wenn es eigentlich einer alleine war und die anderen ihn abhalten wollten, haben sie auch gute Chancen, aus der Sache ungeschoren rauszukommen. Wenn es WIRKLICH so war, würde ich sogar empfehlen, notfalls einer Einstellung des Verfahrens zu widersprechen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Das Schlimmste, was passieren kann, sind ca. 20 Sozialstunden, wenn die Beteiligten vorher noch nicht aufgefallen sind. Das Risiko ist also sehr kalkulierbar...

Hallo, Erstmal danke für deine Antwort ;) Soweit ich weiß hat mein Freund auch 1 mal im Rangel des Geschens als sie den daraus holen wollten wohl gegengetreten (WIRKLICH aus versehen! bzw ist gegengekommen sodass sein Fußabdruck an der Scheibe war) So. kann es jetzt sein dass trz. mehrer zeugen, beweise, Mein Freund der 1 mal gegengekommen ist genauso viel bezahlen muss wie der eig. übeltäter?

@PhatSoul95

Ja, es gilt die "gesamtschuldnerische Haftung". Das bedeutet, daß die Schule (?) von irgendeinem der Beteiligten das volle Geld fordern kann. Wie die Täter das untereinander ausgleichen, müssen sie dann selbst klären.

Wenn ein Schuhabdruck auf der Scheibe ist, dann ist man wohl gut beraten, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen, die hier sehr wahrscheinlich ist. Bedingung wird nur sein, daß vorher ein paar Sozialstunden abgeleistet werden.

Es hängt von vielen Faktoren ab: Wie reumütig und glaubwürdig ist er. Wenn überhaupt wird er ein paar Sozialstunden bekommen, allerdings nur, wenn er erstmalig auffällig war. Er soll sich einen neuen Freundeskreis suchen. Es sind immer die "guten Freunde", die einen herunter ziehen.

also leider kann er auch in den jugendknast wandern er kann jetzt jede Strafe bekommen die du auf gezählt hast.

Denke, wird was auf die Eltern der Täter zukommen.

Und auch was auf die Täter...