Strafliche Folgen bei Unfall mit Stapler?
Wir haben uns in der Firma gefragt ( ist nichts passiert) ob man selbst für einen personenunfall haftet wenn etwas während der arbeitszeit passiert. Und ob es irgendwelche rechtlichen unterschiede gibt, ob mit oder ohne Staplerschein ?
Danke im Vorraus :)
3 Antworten
Das kommt ganz auf die Umstände drauf an.
Und man muss zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen unterscheiden.
Bei einem Personenschäden springt zunächst die BG ein. Diese kann jedoch den Staplerfahrer bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen, sprich sich von diesem das gezahlte Geld zurück holen. Er haftet dann also ggf. mit seinem Privatvermögen.
Grobe Fahrlässigkeit liegt im Allgemeinen schon beim Verstoß gegen einen bußgeldbewehrten Paragraphen der Unfallverhütungsvorschriften vor. Dies kommt bei Staplerunfällen recht häufig vor. Ich müsste jetzt nachsehen, gehe aber davon aus, dass das Fahren ohne Beauftragung und Ausbildung als grob Fahrlässig anzusehen ist.
Das war jetzt zivilrechtlich.
Strafrechtlich kann der Staplerfahrer bei (fahrlässiger) Körperverletzung immer belangt werden.
Im Normalfalle ist der Arbeitgeber dagegen versichert, also haftet die BG oder die Krankenlasse. Ohne Staplerschein oder Fahranweisung (beides MUSS vorhanden sein) sieht das aber anders aus, dann ist der Verursacher dran, der hatte dann nämlich ganz einfach nichts auf dem Stapler zu suchen.
Stimmt, je nachdem was genau vorgefallen ist, z.B. bei eindeutigem Fehlverhalten oder eigenverschulden.
Der Verunfallte wäre über die Berufsgenossenschaft abgedeckt.
Wurde der Stapler ohne Staplerschein bedient, muss der Fahrer mit einer Anzeige und Verurteilung wegen fahrlässiger Körper rechnen.
In dem Fall könnte ihn auch eine Regressanspruch treffen.
Die BG zahlt die Heilbehandlung, könnte bei Staplerunfällen aber den Fahrer oft in Regress nehmen.
Da Arbeitsunfall hat die Krankenkasse damit nichts zu tun.