Straffrei und nicht rechtswidrig?

2 Antworten

Hallo wenn ein Urteil mit den Wortlaut Straffrei aber nicht Rechtskräftig ausgesprochen wird heißt es du bist Straffrei aber das Urteil ist Nicht Rechtskräftig das beutet das ein Einspruch von einen Anwalt eingebracht werden kann und das Gericht gibt erst bei einer Weiteren Verhandlung , das Endgültige Urteil bekannt . wo es dann Rechtskräftig durch die Unterschrift  von Richter und der Stempel am Gerichtsdokument geben ist

Es gibt "rechtswidrige", "rechtswidrige, aber straffreie" und "nicht rechtswidrige" Schwangerschaftsabbrüche.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig.

Der § 218 Schwangerschaftsabbruch besagt, dass "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (z.B. ein Arzt) und "Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe."

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Nach der Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, er bleibt aber straffrei, wenn eine Bescheinigung einer anerkannten Konfliktberatungsstelle vorliegt, eine dreitägige Wartezeit eingehalten wird und der Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis ärztlich vollzogen wurde.

Die Kosten muss die Patientin selbst tragen.

Nicht rechtswidrig sind Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation (wenn die Schwangerschaft das Leben der Schwangeren oder ihre körperliche oder seelische Gesundheit schwerwiegend gefährdet), der Abbruch ist dann ohne Fristbegrenzung möglich.

Oder bei kriminologischer Indikation (Schwangerschaft infolge Vergewaltigung oder die Schwangere ist unter 14 Jahre alt). Der Abbruch ist dann nur bis Ende der 12. Woche nach Empfängnis möglich.

Mit Indikationsstellung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Alles Gute für dich!