Strafen für den Arbeitgeber

3 Antworten

Hallo Pitbull86,

ich weis nicht ob du die Antwort schon kennst aber ich schreibe sie trotzdem mal hin auch für andere.

Die Strafen stehen in den §§22,23 des Arbeitszeitgesetzes.

Es gibt keine Tabelle, da es in der Regel so ist das z.B. ein Fahrer von der BAG kontrolliert wird.

Werden jetzt mehrere Verstöße Festgestellt was vor allem Ruhezeiten angeht dann wird nicht nur der Fahrer bestraft sondern auch der Unternehmer.

Hier ist es dann so das die BAG das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert über alle Verstöße die in den letzten 28 Kalendertagen am Tag der Kontrolle angefallen sind. Das Gewerbeaufsichtsamt schickt dann eine Anhörungsbogen mit den Verstößen an den Unternehmer, den dieser dann Ausfüllen muss. Es kann aber auch möglich sein, dass das Gewerbeaufsichtsamt einfach mal so vor der Tür steht und dann alles Kontrolliert inkl. Arbeitszeiten und dann wird es sehr teuer im Gesetz ist von 15000€ die Rede und bei Vorsatz sowie regelmäßiger Wiederholung auch eine Freiheitsstrafe beide Strafen gelten dann dem Unternehmer.

Nachzulesen ist das in den o.g. Paragraphen

Für LKW Fahrer ist der §21a des Arbeitszeitgesetzes interessant auch was den Wochendurchschnitt angeht.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.

Gruß André

Arbeits- und Lenkzeiten sind zwei verschiedene Sachen. Für AZ-Überschreitung gibt es keinen Katalog, sondern im Zweifel ein Gerichtsurteil. Sorry, da habe ich Dich falsch verstanden.