Strafen für 50 ccm Motorrad entdrosseln?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

lieber komplett sein lassen !!!

Da das Fahrzeug dann nicht mehr in die Kategorie Kleinkraftrad fällt, für die du mit der Klasse B ebenfalls die Fahrerlaubnis hast, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Ob dir die vorhandene Fahrerlaubnis entzogen wird und wie hoch die Strafe ist, hängt dann von den jeweiligen Umständen und vom Richter ab.

Kommt das bei einer Verkehrskontrolle heraus, kannst du Glück haben. Hast du aber einen Unfall verursacht, dann eher Pech.

Bei einem (von dir verschuldeten) Unfall ist zwar der Versicherungsschutz gegenüber Dritten weiter vorhanden, du musst aber damit rechnen, dass dich deine Versicherung in Regress nimmt.

Ob das alles die Sache wert ist?

Da solltest du dir wirklich überlegen die Klasse A2 zu machen und dir ein Motorrad zu kaufen.

Oder mit 21 die Klasse A. Die ist dann zwar beschränkt, aber die Klasse A2 ist enthalten und du kannst ab 24 offen fahren. Das spart die Aufstiegsprüfung.

Viele Grüße

Michael


Das ist es dann wirklich nicht wert. Auch wenn der Roller nur sagen wir mal 10 km/h schneller ist, reicht das schon oder wird da auch mal drüber hinweg gesehen. LG

@E4GLESTR1KE

Auch dann wird es ganz sicher auf die jeweiligen Umstände und das Wohlwollen der Ordnungshüter ankommen.

Rein rechtlich ist es ebenfalls nicht in Ordnung - zu viel ist zu viel.

Als Alternative könntest du dir eine (alte) Simson zulegen. Die dürfen - sofern vor dem 28.02.1992 in Verkehr gekommen - legal 60 km/h fahren und das auch mit den Klassen AM oder B.

§ 76, 8. b) Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev):

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_76.html

Gruß Michael

@19Michael69

Perfekt. Danke, Michael. Exakt die Infos hab ich gebraucht!

Da du keine Fahrerlaubnis hast, wird's glaube ich zwischen dir und einem 15-Jährigen keinen Unterschied geben. (Bin 15)

Mit 80 ist auf jeden Fall der AM Führerschein weg (für ne gewisse Zeit), Nummernschild weg, und Strafe bis zu max. 200€. (So wars zumindest bei einem Kumpel).

Ich nehme mal an dir macht 2-Rad fahren Spaß, sonst würdest du wohl kaum noch mit einem Moped rumfahren, obwohl du schon ein Auto hast oder?

Naja meine Cross läuft 60km/h, aber an deiner Stelle würde ich, wenns dir wirklich so viel Spaß macht den A-Führerschein machen. Ist doch nochmal geiler auch wenns bissl was kostet.

 

LG

Ja man, du hast recht. Ich fahr schon 4 Jahre Roller (von meinem Vater) und es gibt vorallem im Sommer in der Stadt nichts geileres! Besser als jedes Auto! Entweder Auto oder 50 ccm Maschine beides geht finanziell nicht! Ich behalt deinen Rat mit A-Führerschein auf jeden Fall im Hinterkopf! Wenn ich mir so eine Maschine eben zulege würde ich schon gerne etwas schneller als 45 fahren! 60 langt ja auch schon! Danke dir :)

Fahr mit roller Führerschein ne 50ccm mit 70kmh
Hab schon gesehen dass einer 60kmh mit Mofa fährt also 35kmh zu schnell.
Klar musste er alles zurückbauen aber mehr Strafe gab es nicht also keine anzeige

Hallo Timo,

meinst du damit, dass du das so machst?

Was du da schon gesehen hast kann stimmen, wenn es nur bei einer Verkehrskontrolle war und die Ordnungshüter einen sehr guten Tag und vor allem sehr viel Verständnis für jugendlichen Leichtsinn hatten.

Wenn man - und auch du - damit einen Unfall verursacht oder an jemanden gerät, der das nicht so locker sieht, kann das ganz anders enden.

Das ist eine STRAFTAT.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael

Im Moment noch nicht, bin aber am überlegen

Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Regelmäßige Folgen:

  • Geldstrafe und
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Wie langte wird die Entzogen und wie hoch ist die Strafe?

@E4GLESTR1KE

Einzelfallentscheidung.

Man sollte von 30-45 Tagessätzen ausgehen, kommt es zu einer Sperrfrist dann beträgt die mindestens 6 Monate.

komplett sein lassen!!