Strafe wenn man jemanden auf dem Gepäckträger mitnimmt

5 Antworten

Darfst Du nicht. Als Mitnehmer musst Du mindestens 16 Jahre alt sein, der Mitgenommene darf höchstens 6 sein. Es ist ein spezieller Kindersitz nötig. § 21 Abs. 3 StVO:

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Der Verstoß kostet 5 Euro. Beim Unfall wird es natürlich teurer.

Wenn es zu einem Unfall kommt, musst Du die Krankenhauskosten und evtl. Folgeschäden etc. des Jungen aus eigener Tasche bezahlen, da dann keine Versicherung dafür aufkommt!

Nein, darf man nicht. Ist Verkehrsgefährdung. Aber vermutlich gibt es nur eine Verwarnung und dann darf man weiterlaufen.

Mich hat die Polizei mal deswegen angehalten. Blieb aber bei ner verwarnung.

Nur mit einem geeigneten Fahrradkindersitz dürfen Kinder bis max. 25 kg mitgenommen werden. Strafe weiss ich nicht.