strafe weil ich mich nicht umgemeldet habe? post!
vor ca. Einem Jahr habe ich mich von meinem (gewalttätigen) exfreund getrennt, und bin hals über Kopf aus der wohnung ausgezogen. Seitdem wohne ich bei guten Freundinnen, mit einer bin ich jetzt in eine wohnung gezogen in Berlin. Ich habe mich allerdings bis heute nicht umgemeldet. Vor ca. 6 Monaten konnte ich meine Fitness Studio raten für 2 Monate nicht zahlen, da ich nur von ca. 200€ lebte. Daraufhin erhielt ich per email die Kündigung und ich sollte natürlich zu den verpassten raten noch kündigungsgebühren zahlen. Mehrmals habe ich per email beim Fitness Studio nach einer Ratenzahlung gefragt, keine antwort bekommen. nun kam eine sehr hohe Rechnung von einem inkassounternehmen. Mit dem habe ich per email eine ratenzahlung ausgemacht und werde die summe begleichen. Bis heute konnte mir keine Post zugestellt werden, da ich, mehr oder weniger, obdachlos war und mal hier und mal dort gelebt habe. Am dienstag werde ich mich mit untermietvertrag ummelden. Welche strafen kann ich erwarten? Strafe wegen nicht zustellbarer Post vom inkassounternehmen etc? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
5 Antworten
Dass du Post von einem Inkassounternehmen nicht erhältst, ist nicht strafbar. Das Inkassounternehmen ist einfach nur eine Firma, die Geld verdient mit dem Eintreiben von Außenständen. Sonst nichts. Sie ist keine Behörde, keine öffentliche Institution. Eine andere Sache ist, dass es in Deutschland eine Meldepflicht gibt. Du musst eine sogenannte "ladungsfähige Adresse" haben, damit dich Gerichtspost erreichen kann. Und dagegen hast du verstoßen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Nicht weiter schlimm.
Hallo, wenn du einen Mietvertrag neu eingehst musst du garkeine Strafe bezahlen. Die vom Einwohnermeldeamt richten sich nach Mietverträgen. Wenn du also bisher keinen neuen festen Wohnsitz hattest, bekommen die das eh nicht mit.
Ne Strafe fürs "Nichtr erreichbar sein" gibts soweit ich weis nicht, blos die Zinsen und Mahngebühren stocken sich soweit ich weis auf. Das hängt aber damit zusammen, wenn man die Schuld nicht begleicht. Du hast das mit dem Inkassounternehmen geregelt, deswegen dürftest du auch von der Seite nichts auf den Deckel bekommen.
Wichtig ist nur, dass wenn du den neuen Mietvertrag unterschrieben hast dich innerhalb einer Woche damit zum Einwohnermeldeamt zu maschieren um dich umzumelden.
NGruß
Ich wohne jetzt seit 2 tagen mit in der Wohnung, und habe für Dienstag einen Termin beim Einwohnermeldeamt. Vielen dank für die Antwort
Wegen nicht zustellbarer Post gibt es keine Strafe,und bei der Anmeldung legst Du den Mietvertrag vor und das wars,da wird keiner nachfragen wo Du das letzte Jahr gewesen bist,Du gibst Deine alte Adresse an und fertig.Wenn Doch nachgefragt wird dann sage das Du aus Angst weil Du befürchtet hast über das Eunwohnermeldamt gefunden zu werden,Dich nicht umgemeldet hast,und das Du ständig den Wohnsitz gewechselt hast,ich glaube nicht das Dir daraus jemand einen Strick dreht.
Also gegenüber Privatpersonen (auch private juristische P., wozu auch Unternehmen zählen) bist du nicht verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein. Bei Behörden könnte das etwas anders sein (wie hast du das mit Briefen von Ämtern bisher gemacht? Oder kam da nichts?)
Normalerweise muss man sich innerhalb einer Woche nach Umzug ummelden. Du kannst es ja so drehen, dass du offiziell erst jetzt von der alten Wohnung aus- und in die neue eingezogen bist. Selbst wenn das Einwohnermeldeamt das nicht akzeptieren sollte, wirst du wohl "nur" eine kleine Verwarung (10-30 Euro) bekommen.
Ich kenne einen ähnlichen Fall. Der Rechtsanwalt hat in der Rechnung mit seinen Gebühren eine Ermittlungsgebühr ausgewiesen. Später kam nichts nach. Die Anmeldung in Berlin erfolgte erst nach längerer Zeit. Da die Person sich aber selbst angemeldet hat, wurde kein Bußgeld von der Meldestelle erhoben. Probleme gab es mit der Zweitwohnungssteuerstelle. Da es sich aber trotz Anmeldung an einem anderen Wohnort um den Hauptwohnsitz handelte, der verspätet umgemeldet wurde, konnte die Sache schnell und ohne Kosten erledigt werden.