Strafe wegen Nötigung?

6 Antworten

Du wirst nicht bestraft weil der Einsatz der Lichthupe (ausserhalb geschlossener Ortschaften) völlig rechtens ist.

https://www.bussgeldkatalog.org/lichthupe/#einsatz_der_lichthupe_beim_ueberholen_durch_stvo_durchaus_gestattet

Letztendlich ist es Auslegungssache ob eine Nötigung vorlag weil Du mehrfach Lichtsignale gegeben hast aber Du hättest ja schließlich auch hupen dürfen (Ist ebenfalls erlaubt) und hast darauf verzichtet weil Du den Schleicher nicht nötigen wolltest... ;-)

Falls er dich dennoch "genötigt" fühlt und dich anzeigt, muss er in die Beweispflicht gehen, das funktioniert nur wenn er Zeugen hat.
Oder Du kannst, durch Zeugen, einen Gegenbeweis liefern !?
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und die Chancen dass das Verfahren dann eingestellt wird, sind hoch.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann gibt es - bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht - für eine Nötigung im Straßenverkehr beim Ersttäter eine Geldstrafe von ca. 20 bis 50 Tagessätzen. Vorbestraft wärst Du damit noch nicht. Zusätzlich kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis für ein paar Monate in Betracht.

Allerdings denke ich nicht, dass es überhaupt so weit kommen wird. Nur die mehrfache Lichthupe reicht für eine Verurteilung wegen Nötigung noch nicht aus. Erforderlich ist für die Nötigung nämlich ein Drohen mit Gewalt; dieses entsteht z.B. durch zu dichtes Auffahren.

Solange du noch nicht von der Staatsanwaltschaft oder Polizei Post bekommen hast, mach dir kein Streß.

Falls doch die Polizei vor der Tür steht, empfehle ich dir keine Angaben zu machen. Du musst maximal nur deine persönlichen Daten bestätigen (Name, Anschrift usw.). Angaben zur Tat kannst du verweigern.

Jedoch empfehle ich dir dann einen Anwalt zu nehmen. Warum? Dieser kann Akteneinsicht nehmen und prüfen inwieweit die Ermittlungen schon vorangeschritten sind. Er wird dann mit dir eine Strategie entwickeln um aus der ganzen Sache eventuell "glimpflich" rauszukommen. 

Zum Beispiel musst du erstmal auf den Fotos einwandfrei zu erkenne sein. usw....

Es gibt genügend Anwälte im Internet oder bei dir um die Ecke, die eventuell eine erste Prüfung deines Falles kostenlos durchführen und dich dann über die Kosten aufklären. 

Alternativ gibt es mittlerweile auch schon komplette kostenlos Online Rechtsberatungen, u.a. hier zu finden: https://www.expertehilft.de/online-rechtsberatung-bussgeldbescheid 

Aber wie schon geschrieben, gehe ich nicht davon aus, dass du Post bekommst.

PS: Das nächste mal einfach ein wenig Geduld haben ;-)

Liebe Grüße

Wird ein Bußgeld geben in Höhe zwischen 50-130€ und mit deinem Führerschein kommt es auf die schwere des Vergehens an, also wie nötig du es hattest

Hast du Post vom Staatsanwalt bekommen?

nein aber ich wurde nach dem o.g Vorfall fotografiert und vermute die Person will mich anzeigen

@Peter19971997

Mach dir keinen Stress.

Ich sehe hier noch keine Nötigung erfüllt.

@kevin1905

sie ist mit 30 in der 60 er Beschränkung gefahren, ich habe zweimal Lichthupe gegeben und dann dummerweise das Fernlicht angelassen

@Peter19971997

Da stellt sich die Frage wer die Nötigung begangen hat. Das Anzeigen der Überholabsicht ist außerorts mit Schall- und Lichtzeichen ausdrücklich erlaubt.