Strafe wegen Langsamfahren?

24 Antworten

ja kann man.

Meine Oma hatte das tatsächlich schon mal. Hab mal gegoogelt, bei Oma klang das auch so:

Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. § 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat ( B - 1) 20,00 EUR

Bis auf den falschen Paragrafen (§ 32, nicht 3) DH :-)

G imager761

@imager761

Wobei eigentlich das langsame Fahren, sondern die Behinderung des Verkehrsflusses bestraft wird.

Wird niemand behindert, wird die langsame Fahrt auch nicht betraft, im Gegensatz zur Geschwindigkeitsüberschreitung, die immer geahndet wird.

@imager761

@ mariette2001:

Mea, culpa, mea maxima culpa - da habe ich mich mit den §§ einer anderen Frage beschäftigt und, den § 32 noch im Kopf, dich unberechtigt gescholten: § 3 (2) ist natürlich völlig richtig.

@eurofuchs

Völlig richtig, aber theoretisch: bremst der Streifenwagen wegen des unwerwartet "stehenden Hindernisses" scharf ab, wurde er behindert und winkt denn mal raus :-O Und bei einem Auffahrunfall eines einzigen Verkehrsteilnehmers wäre das bei der Schuldfrage erheblich und kein Argument, wegen der ansonsten verkehrsleeren Strasse dem "Raser" seine Forderung abzusprechen.

G imager761

auf der Bundesstraße nicht, aber auf der Autobahn gibt es ein Mindestgeschwindigkeit, die man nicht unterschreiten sollte. Ausnahmen sind natürlich im Stau und schlechte Bedingungen wie Glatteis etc.

Nein, es gibt wirklich keine Mindestgeschwindigkeit.

Hi!

Ja, man kann! Weil und wenn man durch das zu langsame Fahren den restlichen Verkehr behindert. Siehe auch Punkt 3 der STVO "Geschwindigkeit".

auf einer Kraftfahrzeugstraße muss man doch mindestens 60 Fahren aber auf ner normalen bundesstraße eigendlich nicht da fahren ja auch öffters diese 25 km/h tuck tuck autos diese Schuhkartons auf rädern.

Also wer versucht, jemandem wegen langsamer Geschwindigkeit anzuzeigen, der muss schon sehr dumm sein.

Das Gesetz schreibt zwar vor, dass man nicht ohne triftigen Grund langsam fahren soll, aber im Bußgeld-Katalog ist für diesen Tatbestand kein direktes Bußgeld vorgesehen. Auf Verkehrsbehinderung zu argumentieren ist kaum möglich und wenn - dann gibt es nur ein sehr geringes Bußgeld.

Wer wegen Langsamfahren angezeigt wird, kann in seiner Stellungsnahme allerdings leicht den Ball zurück spielen und sagen, dass er von seinem Hintermann gedrängelt wurde. Das wird richtig teuer, gibt Punkte und führt schnell zum Fahrverbot. Und wer jemandem vorwirft, ohne Grund langsam gefahren zu sein, der gibt das indirekt schon fast zu.