Strafe wegen fahrrad nicht bezahlen können?
Hallo, ich habe gehört das wenn ich z.b. an meine fahrrad keine klingel habe und die polizei mich erwischt und mir eine strafe stellt, muss ich sie direkt bezahlen. Was währe wenn ich das nicht machen kann ? Also ich hab z.b. mein geld zuhause gelassen und keine schlüssel also kann ich auch nicht da hin um das geld abzuholen
PS: Diese frage stelle ich nur aus interesse. Mein fahrrad ist laut Straßenverkersordnung straßen tauglich. Bitte nicht antworten wie "Eine klingel kostet fast garnichts, einfach kaufen und dranmachen"
6 Antworten
Hallo Alopezie,
vor Ort musst Du Garnichts bezahlen, wenn dann macht Dir der Polizeibeamte der festgestellt hat, dass Du keine funktionstüchtige Klingel am Fahrrad hast, nur das Angebot das Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro vor Ort zu bezahlen. Dieses Angebot kann Dir aber auch nur der Polizeibeamte machen, der auch mit einem dienstlich gelieferten Quittungsblock ausgestattet ist, das sind aber nicht alle Polizeibeamte.
Dieses Angebot das Verwarnungsgeld in Bar zu bezahlen kannst Du selbstverständlich ablehnen.
In dem Fall nimmt der Polizeibeamte Deine Personalien auf und schreibt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die geht dann an die Bußgeldstelle die Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog folgenden Bußgeldbescheid zustellt:
Tatbestandsnummer: 364100
Tatvorwurf: Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 64a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 229 BKat
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Dem Bußgeldbescheid ist dann ein Zahlungsträger beigefügt. Zahlst Du innerhalb der im Bußgeldbescheid angegebenen Frist, hat sich die Angelegenheit erledigt.
Zahlst Du nicht fristgerecht findet ein weiterer Schriftverkehr zwischen Dir und der Bußgeldstelle statt, was zur Folge hat, dass auf Dich zu den 15,00 Euro, noch einmal 28,50 Euro an Verwaltungskosten dazu kommen.
Schöne Grüße
TheGrow
ich habe gehört
Dann hast Du etwas falsches gehört. Es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern um ein Verwarngeldangebot, das man annehmen kann - oder auch nicht.
Eine sofortige Zahlung einer Sicherheitsleistung kann nur unter ganz besonderen Umständen verlangt werden, etwa wenn ein Ausländer erwischt wird und die Geldbuße in seinem Land nicht vollstreckt werden kann.
Wenn Du kein Geld dabei hast, kannst Du nicht bezahlen. Dann werden halt Deine Personalien aufgenommen und Du zahlst später.....wenn man nicht beide Augen zudrückt wegen einer fehlenden Klingel.
OK Danke
Du bekommst dann schriftlichen einen Verwarngeldbescheid und kannst dann überweisen. Sofort bezahlen ist nicht erforderlich in Deutschland.
OK Danke
Normalerweise führt die Polizei keine Fahrradkontrollen durch, außer beim Verkehrstraining in der 4. Klasse. Würdest du lieber Fahrräder kontrollieren, als einem Mörder hinterher zu jagen? ;)
Wenn die polizei an dir vorbei fährt und schon direkt sieht das dein fahrrad keine lichter und co. hat, kontrollieren sie es sicher, jedenfalls bei uns hier.
Oder nehmen wir an das du auf dem gehweg fährst, da gibt es ja auch eine strafe
Echt? Sowas ist mir noch nie aufgefallen... Solange du aber nicht wie ein Geisterfahrer rumrast, dürftest du aber kaum ins Blickfeld kommen.
Ist mir schon klar aber war ja net die frage ^^
Leider irrst du dich da, denn jetzt im Herbst werden in vielen Städten die Fahrräder kontrolliert.