Wie ist die Strafe wegen Bilderklau/Pizzentroll?
Nabend Leute,ich bin neu hier auf dem Forum, aber habe ein kleines "Problemchen". Ich habe auf der Sozial Media Plattform Instagram zwei Bilder von einem anderem Benutzer geklaut.Dieser hat mich angeschrieben, ich solle sie löschen und ihm eine Verwendungsgebühr von 10,-€ erstatten.Er hat mir eine Email geschrieben, ich solle den Betrag auf sein Konto überweisen, oder er drohe mir mit einer Anklage auf 250,000,-€.Nun habe ich die Bilder gelöscht und ihm, ja es war dumm, aber ich bin stark wütend gewesen, da er versucht hat mich zu erpressen,ihm per Lieferando zwei Pizzen auf seine Adresse (die ich aus der Email habe) bestellt.Darauf hin drohte er mir mich anzuzeigen. Ich habe mich bei ihm entschuldigt, sagte, dass es dumm gewesen ist und es nie wieder vorkommen wird.Er jedoch wollte eine Unterlassungserklärung von mir, was nicht geht, da ich weiß, dass so was gefährlich werden kann.Nun meine Frage:Kann er mich wegen a) Den Bildern b) Den Pizzenanzeigen? Falls ja, was würde passieren??? Bin ein kompletter Neuling im Thema Jura.PS:Er hat mich zwar abgemahnt, aber die Unterlassungserklärung hat er mir nur auf Anfrage angeboten.
3 Antworten
1. Ja, er kann Dich wegen den Bildern anzeigen. Mit den 10 Euro Nutzungsgebühr wärst Du da wirklich gut gefahren. Bei mir hättest Du 300 auf der Rechnung.
2. Eine Unterlassungserklärung ist bei einem privaten Urheber eher nicht üblich, die würde ich einfach übergehen. Er hat ja auch nur damit gedroht.
3. Wegen der Pizza kann er Dich nicht anzeigen, wohl aber der Pizzadienst. Wer hat die Dinger denn nun bezahlt?
Weil Du unten nach den möglichen Strafen gefragt hast und ob die Polizei nicht Besseres zu tun hat. Doch hat sie. Und sie ist deshalb auch nicht wirklich im Spiel. Es muss ja auch nichts ermittelt werden.
Also nur Du und er, die Anwälte und der Richter. Und das auf zwei Spielfeldern. Urheberrechtsverletzungen können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Die Zivilrechtliche Geschichte ist ja mit 10 Euro beziffert (kicher). Die strafrechtliche sieht für "Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre" vor. Also, da ist viel Spielraum. Selbst, wenn es an der unteren Linie bleibt, zusammen mit seinem Anwalt und den Gerichtskosten wäre das keine schöne Sache.
Da gibts anzuzeigen.
Bilder auf Sociaö-Media-Seiten gehören dem Betreiber, nicht dem Nutzer. DER gibt seine Rechte an den Bildern ab! Der Andere hier KANN dich gar nicht anzeigen. Und eine Unterlassungserklärung kann er auch nicht fordern.
Allenfalls, wenn du seine Bilder nutzt, um zB ein Fake-Profil zu erstellen.
Die Drohung, dich auf 250.000 zu verklagen, ist lächerlich. Das wäre sogar dann lächerlich, wenn er die Rechte an den Bilder n hätte.
Durch das Löschen der Bilder ist jeglicher mögliche Anspruch von dem Anderen erloschen.
Für die Pizzalieferung kann er dich anzeigen, jemanden anzeigen, ist nicht verboten. an muss auch nicht das ganze Gesetzbuch kennen, um zu wissen, ob as, weswegen man den Anderen überhaupt anzeigt.
VERFOLGT wird etwas aber nur, wenn es irgendwo in einem Gesetzbuch ausdrücklich unter Strafe steht.
Pizza (oder andere Waren) an eine andere Adresse schicken lassen, ist NICHT strafbar.
Der Empfänger kann die Ware ablehnen, wenn er sie nicht bestellt hat. Es entsteht ihm kein Schaden.
Anzeigen könnte dich allenfalls die Pizzeria
Wie alt seid ihr überhaupt? 12? Klingt mir bei dem Kindergarten so...
Warst schneller, danke.
Bilder auf Sociaö-Media-Seiten gehören dem Betreiber, nicht dem Nutzer. DER gibt seine Rechte an den Bildern ab! Der Andere hier KANN dich gar nicht anzeigen. Und eine Unterlassungserklärung kann er auch nicht fordern.
Das ist natürlich vollkommener Quatsch! Man gibt hier keine Rechte ab und hat natürlich nach wie vor alle seine Rechte an den Bildern. Es wird oft was anderes behauptet was aber nicht wahr ist, schon laut Gesetz gar nicht wahr sein kann! Man muss natürlich dem Seitenbetreiber Nutzungsrechte an den Bildern geben wenn man diese hochlädt, denn der Betreiber ist rechtlich für den Inhalt verantwortlich und muss hier natürlich auch für sich auf der rechtlich sicheren Seite sein. Entsprechende Klauseln in den AGBs sind hier also nötig damit die Funktionalitöt der Seiten überhaupt rechtlich erüllt werden kann und darf. Aber es werden hier keinerlei Rechte abgegeben. Es gelten weiterhin die Gesetze betreffen Abbildung nach §22 JunsturhG sowie die Urheberrechte nach UrhG!
Durch das Löschen der Bilder ist jeglicher mögliche Anspruch von dem Anderen erloschen.
Noch größerer Quatsch! Das wäre ja genauso wie wenn ich ein Auto geklaut hätte und dann, wenn die Polizei vor der Tür steht ich sage "hoppla, naja, dann bekommt der Eigentümer seine Karre halt wieder"... du verstehst, dass das Unsinn ist, oder? Das nutzen von Fremden Bildern ist nicht erlaubt, wenn man es trotzdem getan hat dann bringt es auch nichts diese im Falle dass man erwischt wird sie einfach zu löschen. Man hat da bereits gegen die Gesetze verstoßen und dann erlischt da kein Anspruch
VERFOLGT wird etwas aber nur, wenn es irgendwo in einem Gesetzbuch ausdrücklich unter Strafe steht.
Pizza (oder andere Waren) an eine andere Adresse schicken lassen, ist NICHT strafbar.
Doch. Das ist Betrug nach §263 StGB. Steht in einem Gesetzbuch und ist somit auch strafbar.
Der Empfänger kann die Ware ablehnen, wenn er sie nicht bestellt hat. Es entsteht ihm kein Schaden.
Anzeigen könnte dich allenfalls die Pizzeria
nein, es handelt sich nicht um ein Antragsdelikt und es handelt sich um Strafrecht, nicht um zivilrecht. Eine Anzeige kann jeder erstatten der Kenntnis von der Tat hat. Auch wenn man nicht selbst den finanziellen Schaden hat kann man jederzeit Anzeige erstatten!
Ich habe auf der Sozial Media Plattform Instagram zwei Bilder von einem anderem Benutzer geklaut.Dieser hat mich angeschrieben, ich solle sie löschen und ihm eine Verwendungsgebühr von 10,-€ erstatten.
Du hast das Gesetz gebrochen, bist erwischt worden und mit nur 10€ auch noch sehr glimpflich davon gekommen. Das ganze hätte dich auch einige hundert mehr kosten können, alleine schon bei den Anwaltskosten hättest du hier mit gut 300€ für eine rein private unrechtmässige Nutzung rechnen müssen wenn das über eine Abmahnung gegangen wäre, dazu käme die Schadensersatz-Summe wo er auch nochmal einige hundert hätte fordern können. Wenn du das ganze geschäftsmässig genutzt hast dann wären die Summen entsprechend höher! Also 10€ sind da eigentlich ein absoluter Witz
Er hat mir eine Email geschrieben, ich solle den Betrag auf sein Konto überweisen, oder er drohe mir mit einer Anklage auf 250,000,-€
Die Summe ist natürlich sehr hoch, eigentlich fast schon viel zu hoch und sollte wohl eher Nachdruck verleihen... Ändert aber nichts daran, dass du gegen Gesetze verstoßen hast und er mit seiner sehr sehr sehr sehr entgegenkommenden Forderung von nur 10€ absolut im Recht ist!
Nun habe ich die Bilder gelöscht
Bringt dir im Nachhinein natürlich nicht mehr viel, die Tat ist ja schon begangen
Nun habe ich die Bilder gelöscht und ihm, ja es war dumm, aber ich bin stark wütend gewesen, da er versucht hat mich zu erpressen,ihm per Lieferando zwei Pizzen auf seine Adresse (die ich aus der Email habe) bestellt
Das war natürlich sehr sehr dumm von dir.
Darauf hin drohte er mir mich anzuzeigen.
Absolut zu recht!
Ich habe mich bei ihm entschuldigt, sagte, dass es dumm gewesen ist und es nie wieder vorkommen wird.
Ja, genau... überfall doch einfach mal ne Bank und entschuldige dich hinterher wenn du erwischt wirst... bin gespannt was dann passiert! Mann, Mann, Mann...
Er jedoch wollte eine Unterlassungserklärung von mir, was nicht geht, da ich weiß, dass so was gefährlich werden kann.
Nach der ganzen Sache die du da abgezogen hast? Mein Tipp: GEH DRAUF EIN!!!!! du solltest ALLES tun um dich aus der Sache zu ziehen in die du dich da geritten hast!
Nun meine Frage:Kann er mich wegena) Den Bildern b) Den Pizzen anzeigen?
A: ja
B: ja
Falls ja, was würde passieren
A: ich an seiner Stelle würde nun zum Anwalt gehen und du hättest ordentlich zu zahlen, so in etwa mit 500 bis 1000 € solltest du da rechnen incl. der Gebühren für den Anwalt, die du natürlich auch zahlen musst. Alleine schon weil du so dreist warst. Theoretisch würde, bei einer Anzeige, eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder ersatzweise Geldstrafe drohen, aber das wäre für einen Ersttäter natürlich unwarscheinlich
nachzulesen unter https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
B: Es ist nicht unbedingt meine juristische Ecke, also kenn ich mich da nicht ganz so gut aus, aber aus meiner Sicht hast du hier einen Betrug begangen! Das ganze wäre nach §263 mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe belegt. Wie gesagt, so genau kenn ich mich da jetzt nicht aus, aber das ist im Prinzip auch egal, es wäre Sache der Staatsanwaltschaft hier festzustellen gegen welche Gesetz verstoßen wurde. Anzeigen kann man dich dafür aber auf jeden Fall was dann dabei raus kommt entscheiden Staatsanwalt und Richter
Er hat mich zwar abgemahnt,
Er ist dir sehr weit entgegen gekommen und hat dir ganz einfach und unbürokratisch angeboten durch Zahlung einer sehr sehr sehr kleinen Summe die Sache abzuhaken, aber du hast dieses sehr freundliche Angebot mit Füßen getreten. Ich an seiner Stelle würde jetzt zurück treten!
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Nutzer räumt dem Plattformbetreiber lediglich ein einfaches (kein aussschließendes) Nutzungrecht ein. Außerdem räumt er den Nutzern der Plattform der ebenfalls ein Nutzungsrecht ein, was sich aber bei Facebook, Instagram und Co. auf die zur Verfügung gestellten Verbreitungsmöglichkeiten beschränkt ist (z.B Teilen bei Facebook, ein Reupload gehört da nicht dazu).
Wie kommst denn auf die Idee? Die Rechtsverletzung fand schon statt (nämlich die Verbreitung).