Strafe nach Sachbeschädigung

8 Antworten

Hallo likesdog,

zum Thema Sachbeschädigung muss man zwei Gesetze beachten:


§ 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.


§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar.


Das bedeutet: Den Straftatbestand der Sachbeschädigung ist nur dann strafbar, wenn die Parkbank absichtlich beschädigt wurde. Da das aber nicht der Fall ist, liegt auch keine Sachbeschädigung im Sinne des eben angeführten Gesetzes vor.

Das was sie Seitens der Polizei bzw. besser gesagt von der Bußgeldstelle erwartet ist ein Bußgeldbescheid der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 101000

Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Seitens der Polizei ist damit die Sache erledigt.

Allerdings muss der Schaden an der Bank noch beglichen werden. Damit hat aber die Polizei nichts mehr zu tun, sondern das ist eine Sache zwischen Deiner Freundin und dem Besitzer der Bank.

Bei so kleinen Schäden (bis 500 Euro) lohnt es sich meist den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und sich somit eine Hochstufung in der Versicherung zu ersparen. Aber selbstverständlich kann sie den Schaden auch ihrer Versicherung melden, die den Schaden dann begleicht.

Schöne Grüße
TheGrow 

Ich glaube du wirst recht haben. Bußgeld und Verwarngeld ist hierbei das gleiche oder ?

Sie ist übrigens nicht von der Straße abgekommen, sondern die Bank war dermaßen blöd am Fahrbahnrand platziert -.-

@likesdog

Ich glaube du wirst recht haben. Bußgeld und Verwarngeld ist hierbei das gleiche oder ?

Grob gesehen ist es das Gleiche.

Von einem Verwarnungsgeld spricht man bei geringen Ordnungswidrigkeiten das bis zu einer Höhe von 55,- Euro verhängt werden kann.

Von Bußgeldern spricht man, wenn es sich nicht mehr um einen geringen Verstoß handelt und die Höhe der Bußgelder beginnt bei 60,- Euro.

Zu den Bußgeldern (ab 60,- Euro) kommen in der Regel noch die Verwaltungsgebühren von mindestens 28,50 Euro. Zusätzlich gibt es im Gegensatz zu Verwarnungsgeldern auch noch Punkte in Flensburg und zusätzlich sind die Verstöße meist als A oder B - Verstoß eingestuft, was für Fahranfänger zur Folge hat, dass bei einem A oder zwei B - Verstößen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird, dessen Kosten  bis zu 400,00 Euro betragen kann.

Sie ist übrigens nicht von der Straße abgekommen, sondern die Bank war dermaßen blöd am Fahrbahnrand platziert -.-

Die Bank wird zumindest nicht mitten auf der Fahrspur gestanden haben, sondern am Rand, wo sie eigentlich aber nichts zu suchen hat. Vielleicht könnte man hier sogar von einer Mitschuld des Aufsteller ausgehen. Trotzdem ist Deine Freundin ja von der Fahrspur wo die anderen Fahrzeuge fahren abgekommen und hat die Bank getroffen.

@TheGrow

Wir sind anfangs auch von einer Mitschuld des Aufstellers ausgegangen, welche sich übrigens noch nicht bei der Polizei gemeldet haben. Die Bank stand in einer Kurve vor einer halbhohen Mauer. Die Mauer ist minimal niedriger als die Bank, weshalb man diese schlecht sehen konnte.. Da auf der anderen Seite der Kurve parkende Autos standen hat meine Freundin versucht nahe an der Mauer zu fahren, um nicht an die autos zu kommen. Man hätte trotzdem auch einen größeren Bogen fahren können.. Zumindest hat sie die Bank dann nicht gesehen und ist reingebrettert. Sie dachte zuerst die wäre gegen die Mauer gekommen, weil sie die Bank nicht gesehen hat ..

Die Polizei meinte ( 2 Beamte ), dass die Bank dort zwar unvorteilhaft platziert wäre, es aber trotzdem  ihre Schuld gewesen wäre

@likesdog

Die Polizei meinte ( 2 Beamte ), dass die Bank dort zwar unvorteilhaft platziert wäre, es aber trotzdem  ihre Schuld gewesen wäre

Die Polizisten haben sich zu einer Aussage hinreißen lassen, die gar nicht der Polizei obliegt.

Die Polizei hat die Schuldfrage gar nicht zu klären. Die Polizei ist dafür Zuständig den Sachverhalt aufzunehmen und evtl. vorhandene Beweise und Spuren zu sichern.

Die Klärung der Schuldfrage ist eine reine zivile Angelegenheit mit der die Polizei nichts zu tun hat.

Bei einem Unfall stellt man seine Forderung an den Unfallgegner und man muss abwarten ob dieser bzw. seine Versicherung den Schaden begleicht.

Erfolgt die Überweisung der geforderten Summe ist alles ok, wenn nicht muss man abwarten, wie sich der Unfallgegner/dessen Versicherung äußert. Dann muss man sich entscheiden ob man der Argumentation folgt oder ob man die Sache anders sieht.

Werden sich die beiden Parteien nicht außergerichtlich einig, muss letztendlich ein Richter die Schuldfrage klären und festlegen wem was zusteht. Dabei kann es auch zu einer Teilschuld beider Parteien kommen.

@likesdog

Polizisten dürfen aber keine Schuld zuweisen. Das sin d ja keine Richter. Sie hätte dem Bußgeldbscheid widersprechen können.

Das ist keine Sachbeschädigung, sondern ein Verkehrsunfall. Aufbauseminar ist Quatsch, deswegen muss das niemand machen. 

Wenn ich beim Ausparken jemand anderes hintenauf fahre, ist das doch auch nur eine Sachbeschädigung und kein Unfall !

@likesdog

Das ist natürlich ein Unfall und eine Sachbeschädigung, aber die ist nicht strafbar.

Schliesslich hat sie ja die Bank beschaedigt und dafuer muss ich jetzt aufkommen. Es ist gesetzlich korrekt, doch bei grossen Sachbeschaedigungen kann man auch die Versicherung dazuziehen, da es aber "nur" 37 Euro sind, wird wohl deine Freundin keine Versicherung brauchen. :)

Die 37€ waren Bußgeld ! Die gingen nicht an die Bankbesitzer .. Die haben nichtmal Anzeige erstattet.

@likesdog

Hmm... dann verstehe ich nicht genau warum sie 37 Euro bezahlen muss.:o Ich wuerde da mal genau nachfragen. Denn ohne Grund wuerde ich die nicht bezahlen. :)

@GirlyGirlStuff

War wohl das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit

Sie wurde angerufen? Das kann ich nicht glauben. Wenn ein Bußgeld in Frage kommt, bekommt sie einen schriftlichen Bescheid.Dem kann sie auch widersprechen, wenn ihr die Begründung nicht paßt.  Auf ein Telefonat hin muß sie gar nix.

Sie muß allerdings die Bank ersetzen, das ist aber nicht Sache der Polizei.

Sie wurde angerufen ,dass diese 35€ zügig zahlen soll, da sie sonst eventuell ein Aufbauseminar machen müsse und höhere Strafen drohen würde. 

Sie ist zum Polizeipräsidium dann vorhin hingefahren und hat diese 35€ bezahlt. Sie war leider in dem Moment zu eingeschüchtert, als das sie nachfragen konnte woher das kommt..

@likesdog

Das ist eine Frecheit von der Polizei. Sie hat bar eingezahlt beim Präsidium? Sowas hab ich noch nie gehört. Normalerweise bekommt man einen Bescheid incl. Rechts/Widerrufsbelehrung und einen Überweisungsvordruck. Es ist auch nicht Sache der Polizei, Schuld zuzuweisen oder jemanden mit so windigen Aussagen wie "Aufbauseminar" was in dem Zusammenhang totaler Quatsch ist, zu nötigen. Ich würde ich über dieses Vorgehen beschweren.

Aber natürlich. Sie hat zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen (o.s.ä., ich bin kein Jurist) trotz Deiner wortreichen Entschuldigungen. Unser Läben ist streng geregelt!

Ich glaube ihr habt recht, habe es gerade im Bußgeldkatalog nachgeguckt ;)