Strafe im Internet als volljährig ausgeben?

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Natürlich ist es n. § 269 StGB eine Straftat: "Wer zur Täuschung
im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert,
daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde
vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten
gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mit dieser Genugtuung, dich als Straftäter verurteilen zu können,  befasst sich paypal IMHO allerdings eher selten, es sperrt dich als Person auf Lebenszeit, wenn es Mißbrauch feststellt, etwa dein geprellter Käufer dies anzeigt.

Oder klagt zivilrechtlich auf Schadensersatz von 180 EUR plus Prozesskosten, wenn der Betrag von deinem Girokonto nicht abgebucht werden kann, um es dem K, der den Kaufpreis wg. eines abweichenden Artikelzustands per Käuferschutz dort fordert. Das paypal dies nicht prüft oder auf deinen Widersprich garnicht reagiert, kann man nachlesen.

Daruf käme es auch garnicht an: Dein Kameraverkauf ist schwebend unwirksam und ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nichtig. Das empfangene Geld müsstest du daher trotzdem zurückzahlen, selbst wenn sie widerspächen.

Sofern dem K daraus ein Schaden entstünde, etwa in der Kaufpreisdifferenz eines nunmehr anderweitig zu beschaffenden vergleichbaren Artikles, kann er dich hingegen wegen (Eingehungs-)Betrug oder auf Schadensersatz verklagen.

Die notwendige Einsichtsfähigkeit in dein bewußt illegales Handeln bei den Anmeldungen setze ich voraus. Du hast die AGB sowohl von ebay wie paypal zur Kenntis genommen und gewußt, das du als Mindejähriger dort überhaupt keine Konten eröffnen kannst und deswegen dein Geburtsdatum in der Anmeldemaske gefälscht :-O

Mein Rat:

1.
Girokonto mit 180 EUR auffüllen, Rückabwicklung zustimmen, beide Konten dann löschen.

2.
Handele bis zu deiner Volljährigkeit ausschl. auf ebay-Kleinanzeigen oder verzichte. Es ist den Ärger einfach nicht wert :-O

G imager761

Sprich mit Deinen Eltern, dass diese Dir helfen, d.h. Dir das Geld leihen, damit Du Deine Schulden bei Paypal zahlen kannst und die Konten abmelden.

Du hast ausgesprochen Mist gebaut und kommst da jetzt nicht alleine raus.

ebay und Paypal sind beides keine Spielplätze. Es werden auf beiden Plattformen Rechtsgeschäfte getätigt und dafür fehlt Dir die Vorausseztung = Volljährigkeit.

Paypal hat ausserdem eine lux. Bankenlizenz und kann mit Fug und Recht die Vorlage Deines Ausweis fordern.

Zwischen 16 und 18 Jahren sind deine Rechtsgeschäfte (auch im Internet) schwebend unwirksam.
Dass du dich als 18 ausgegeben hattest, obwohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen es verbieten, vermittelt den Ansatz, dass das getätigte Geschäft anfechtbar und in der Nachfolge nichtig ist.
Dies hat zur Folge, dass du das Geld an den Käufer zurückgeben musst und deine Kamera zurückerhältst.

Was den direkten Fall in der Realität angeht, setze dich mit dem Käufer in Verbindung. Eventuell lässt er ja mir sich reden, wenn du ihm einen Teil des Betrags zurückgibst. Oder er schickt die Kamera zurück und du gibst ihm die Kohlen zurück.

Wegen 180 Euro geht normalerweise nur der letzte Korinther vor Gericht. Da sind die Anwalts und Verfahrenskosten viel zu hoch für, als dass sich das lohnen würde.

Danke für die Antwort, sollte alles durch zb Anzeige rauskommen mit was für einer Strafe müsste ich rechnen? Ich würde es ihm ja beim nächsten Gehalt zurückerstatten aber er will nicht so lange warten.

@funfel

Ja man, dann hast du eben bei der Anmeldung bei PayPal geschusselt. "Kann mal vorkommen."'
Im schlimmsten Falle sagt PayPal, dass du dich erstmal nicht mehr mit deinem Namen dort anmelden darfst oder sonst was. Die haben in diesem Fall "das Hausrecht".

Was soll bei einer Anzeige schon passieren? Du darfst ja Geschäfte abschließen. Das schwebend unwirksam bedeutet nur, dass deine Eltern dem Kauf/ Verkauf zustimmen müssen. Und dies müssen sie auch nur bezeugend tun. Also du sagst es ihnen, sie nehmen es zur Kenntnis und gut ist. Geschäft ist dann rechtsverbindlich.

Lediglich bei PayPal musst du halt gucken. Aber da gibt es ja die Möglichkeit, dir einen neuen Acc. anzulegen. :)
Die Polizei/ Staatswanwaltschaft würde über deinen Fall müde lächeln und sich weiter ihren Donuts zuwenden.

Der Kunde selber muß gar nicht vor gericht gehen das wird Paypal tun die die 180€ schuldet er nicht den Kunden sogar Paypal das sind so kleine Details die viele übersehen wenn sie denken Paypal ist schnell und sicher

Wegen 180 Euro geht normalerweise nur der letzte Korinther vor Gericht. Da sind die Anwalts und Verfahrenskosten viel zu hoch für, als dass sich das lohnen würde.

Das ist ein großer Irrtum. Selbst für kleinste Summen lohnt es sich, juristische Schritte einzuleiten. Denn es bezahlt der Zahlungspflichtige. 180€ ist eine Menge Geld, das wird alles richtig teuer.

Zwischen 16 und 18 Jahren sind deine Rechtsgeschäfte (auch im Internet) schwebend unwirksam.

Falsch: Jede Person, die das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist in  Deutschland beschränkt geschäftsfähig und kann schwebend unwirksame Verträge schliessen..

Darauf kommt es in vorliegendem Fall nur nicht an:

§ 2 Nr. 2 ebay: "Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden."

§ 2.2 paypal: "Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben (...)"


Die rechtswidrigen Anmeldungen stellen erstens eine Straftat n. § 269 StGB dar und sind wg. Täuschung n. § 123 BGB anfechtbar mit der Rechtsfolge, von Anfang an nichtig zu werden, § 142 I BGB.

Wie lange ist der Verkauf denn her? Hast du vor dem Verkauf Bilder gemacht, wo man den Zustand der Kamera entnehmen kann? 

Tja, PayPal ist leider ziemlich Käuferfreundlich. Wirst vermutlich das Geld zurück zahlen müssen. 

Mit deinem Alter hast du erst einmal nur gegen die AGB von PayPal verstoßen. 

10 Tage, habe Bilder aber gerade nicht dort wo er schreibt da wären Kratzer und Risse..und meine Handykamera war nicht wirklich gut..das klingt sehr als hätte er sie reingemacht..

@funfel

Ist aber komisch dass ihm das erst nach 10 Tagen auffällt. Normal begutachtet man den Kauf doch direkt nachdem man ihn erhalten hat. 

@unpolished

Ist egal ob es überhaupt wahr ist. Er hat 180Tage Zeit das Geld zurück zuverlangen.

Du hast jetzt ein gewaltiges Problem. Neben Ärger mit dem Verkäufer, auch noch mit PayPal und Ebay. PayPal und Ebay werden demnächst einen Ausweis von dir fordern. Dein Account wird nach Bezahlung deiner Schulden auf Lebenszeit gesperrt werden. Warum bietet jemand PayPal als Privatverkäufer an. Das war schon der driite Fehler. Hiermit hat der Käufer 180Tage Zeit um ein Fall zu eröffnen und das Geld zurück zuverlangen was er auch bekommt.