Strafe für Verkauf von Polenböller an minderjährige ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dort steht eher der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Wahrscheinlicher als eine Geldstrafe ist deshalb Sozialstunden. Wieviel musst du sehen. Das hängt hauptsächlich von dir selbst ab. Also z.B. davon wie der Richter und die Jugendgerichtshilfe dich einschätzt.

Du bist doch selbst noch Minderjährig ^^

Da gibt es soweit ich weiß keinen festen Wert, dass kann unterschiedlich viel sein. 

Bin aber strafmündig

@Elpatronee

Das ist mir durchaus bewusst. Du wirst vermutlich Sozialstunden bekommen. 

http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/

50.000 Bußgeld, bei Handel ist es sogar eine Straftat - insbesondere weil viele Polenböller auch keine Zulassung besitzen.


Kommt drauf an was das für Böller waren...in bestimmten Böllern ist sehr viel BKS (Blitzknallsatz) welcher als Sprengstoff zählt, damit hättest du gute Chancen vor ein Jugendgericht zu kommen.

Ich muss auch vorm Gericht aber was währe so die Strafe 

@Elpatronee

Vermutlich Arbeitsstunden.

Immer noch Pyrotechnischer Satz !