Strafe für "Schwarzfahren"?
Hallo ihr😊
Ich habe heute eine Strafe für Schwarzfahren bekommen und eine Frage dazu an euch. Erstmal zu den Umständen: Ich bin 15 und habe ein Schülerticket für die Bahn. Allerdings bin ich heute zwei Stationen in einer Zone gefahren, für die das Ticket nicht gültig ist und gleich erwischt worden🤦🏽♀️
Weil ich einen Minijob habe, soll ich nun 95€ zahlen, ansonsten würde es nur 30€ kosten. Das sehe ich überhaupt nicht ein… kann ich Einspruch dagegen einlegen? Und was würde passieren, wenn ich nicht zahle?
Ich werde auf keinen Fall diese 95€ bezahlen, egal was das für Konsequenzen hat, das sehe ich einfach nicht ein. Trotzdem wüsste ich gerne, was ich eventuell für Möglichkeiten habe und was passiert, wenn man nicht zahlt. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Valencia♥️
5 Antworten
"Weil ich einen Minijob habe, soll ich nun 95€ zahlen, ansonsten würde es nur 30€ kosten. "
Es gibt fixe Gebührenwerte, die richten sich nicht nach deinem Einkommen. In welchem Bundesland bist du erwischt worden
(und was passiert wenn man nicht zahlt : Dann gibts Mahngebühren, irgendwann gehts ins Inkasso und und und und)
Reguläre Strafe sind so um die 105 (vielleicht auch Stadtgebiet abhängig). Die Verkehrsbehörde kennt dein Einkommen ja überhaupt nicht. Ich sehe nicht wie du da aus den 95 € rauskommst. Die Info war vermutlich eher darauf bezogen "wenn man Sozialleistungen bezieht ist es geringer o.ä."
Liegt daran, dass ich minderjährig bin, aber schon ein Einkommen habe…
Das sehe ich überhaupt nicht ein…
So ist das mit den Einsichten.
Die Bahn sieht nicht ein, dass Du Schwarz fährst.
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Was meinst Du, wer hat Recht ?
Naja, die 30€ würde ich ja noch akzeptieren, aber als 15 Jährige 95€, nur weil ich mit meinem Minijob schon ein Einkommen habe, finde ich echt unfair🙄
finde ich echt unfair🙄
Die Bahn findet Dein Schwarzfahren unfair.
Was glaubst Du, wer hat Recht?
Nö, das ist die Realität ^^ du kannst such hübsch schulden Anläufen aber a) machst du es damit nicht besser und b) irgendwann kriegen deine Eltern erst mit und dann ist erst recht krach vorprogrammiert.
Ich zahle ja die 30€ meinetwegen, aber warum 95€?😬
Da hast Dich einfach im Preis verschätzt. Das ist Dein Risiko welches Du eingegangen bist.
Die Fragestellerin hat recht.
Die Bahn darf aber keinen Vertrag mit einer Minderjährigen abschließen, der nicht von den Eltern genemigt wird. Sie sparen Geld dadurch, dass sie keine Einlasskontrollen einführen und wollen das Risiko dann auf Minderjährige abwälzen.
Die Vertragsstrafe muss im Ergebnis nicht gezahlt werden. AG Dresden z.B. Az. 101 C 4414/17.
Dann dürfen sie die Bahn auch nicht nutzen.
Nicht für eine Strecke für die sie kein Ticket hat. Das Risiko der Unwirksamkeit geht aber zulasten des geschäftsfähigen Vertragspartners, der den Vertrag trotz allem abgeschlossen hat.
Die Bahn macht es sich nämlich einfach und sagt, dass ein Betreten des Zugs eine Annahme des Vertags darstellt. Daher ist es auch nicht unfair, wenn sich das Risiko zu deren Lasten auswirkt.
Daher ist es auch nicht unfair, wenn sich das Risiko zu deren Lasten auswirkt.
Tja, dann dürfte niemand, der nicht volljährig ist, befördert werden.
Er kann - auch mit gültigem Ticket - kein Vertragspartner sein.
Doch klar, wenn die Eltern eingewilligt haben.
Die Bahn könnte, um das Risiko zu verkleinern, Zugangskontrollen einführen.
Doch klar, wenn die Eltern eingewilligt haben.
Solch eine Einwilligung trägt niemand bei sich. Also raus aus der Bahn mit nicht Volljährigen.
Das würde für die Bahn aber ziemlichen Verlust bedeuten. Die meisten Minderjährigen kaufen sich ja Fahrkarten. Und Zugangskontrollen müssten sie dennoch machen.
Nun, Eltern haften für ihre Kinder, ergo müssten sie dann bezahlen, wenn sie ihre Kinder nicht im Griff haben, dass sie keinen Betrug begehen.
Eltern haften für ihre Kinder
Nö. Das steht zwar immer an Baustellen usw, ist aber rechtlich falsch.
Dann bleibt es dabei. Sie müssen draußen bleiben oder zahlen, da Eltern dem "schwebenden" Vertrag - den Jugendliche abgeschlossen haben - nicht widersprochen haben.
Straffähig sind Jugendliche ab 14. Lebensjahr und könnten auch angeklagt/bestraft werden.
Sollte man vielleicht dabei berücksichtigen.
Stimmt. Nur wenn sie den Vertrag dennoch abschließen, geht das zulasten des geschäftsfähigen Geschäftspartners, der den Vertrag ja hätte ablehnen können, das aber nicht gemacht hat, weil er um Geld zu sparen eine generelle Annahme (durch Einsteigen in den Zug) ausstellt.
der den Vertrag ja hätte ablehnen können
Dann sind die Eltern am Zug zu widersprechen. Nicht der Anbieter / Verkäufer.
Straffähig sind Jugendliche ab 14. Lebensjahr und könnten auch angeklagt/bestraft werden.
Das stimmt und eine Anzeige wegen erschleichen von Leistungen wäre möglich. Aber hier geht es um das erhöhte Beförderungsentgelt. Jeder der ohne Fahrschein mitfährt willigt in darin ein.
Dann sind die Eltern am Zug zu widersprechen. Nicht der Anbieter / Verkäufer.
Machen sie ja. Der Vertrag wird dann als von Anfang an unwirksam angesehen, was auch die Forderung des erhöhten Beförderungsentgelts aus dem Vertrag einschließt. Es kann also nicht von der Fragestellerin verlangt werden, da kein Vertrag besteht und nie bestand.
Machen sie ja.
Haben sie ganz offensichtlich nicht gemacht, zumindest ist vom FS nichts davon zu lesen. (falls ich das nicht überlesen habe)
Es kann also nicht von der Fragestellerin verlangt werden, da kein Vertrag besteht und nie bestand.
Das stimmt so nicht. Die Voraussetzungen - Der Widerspruch - fehlt.
Möglicherweise könnte der "Taschengeld-§" noch gezogen werden.
§ 108 Abs. 1 BGB: "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."
Wenn die nachträgliche Genehmigung verweigert wird, wird der Vertrag als von anfang an unwirksam angesehen.
Warum diskutieren wir eigentlich? Das ist eben die gängige Rechtslage in Deutschland.
Wenn die nachträgliche Genehmigung verweigert w
Wir diskutieren um eine Möglichkeit, die Du als Fakt darstellst.
Das ist zu früh. Als Tipp für den FS angebracht, als Fakt= noch unzutreffend.
Naja, das ist buchstäblich das, was Gerichte in der Vergangenheit in genau dieser Situation entschieden haben. Oder führen wir gerade eine rechtswissenschaftliche Diskussion um das materielle Zivilrecht? Aber dann müsstest du deine Haltung auch mit dem Gesetz begründen. Und du müsstest anerkennen, dass du damit eine Mindermeinung, wenn überhaupt, sowohl in Rechtsprechung, als auch Rechtswissenschaft angehörst.
Was willst du damit sagen?
Nun, Eltern haften für ihre Kinder
An dieser Stelle habe ich aufgehoert, diesen doch recht unterhaltsamen Strang zu lesen. Noch unsinniger kann's ja kaum werden.
Besser
... einem anderen Entschluss kamen die Richter des Amtsgerichtes Köln mit Urteil vom 09.07.1986 (119 C 68/86). Sie bejahten das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages, wenn Minderjährige über die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter zur Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln auf der Grundlage einer Generaleinwilligung (§ 107 BGB) in Form von „noch nicht individualisierten Rechtsgeschäften“ verfügen. Dies gelte insbesondere dann, wenn ihnen die Eltern zuvor explizit einen Geldbetrag zum Erwerb einer Fahrkarte zur Verfügung gestellt hätten (§ 110 BGB). Es sei ja schließlich gerade Sinn und Zweck des § 107 BGB, dass Minderjährige Rechtsgeschäfte abschließen können, durch die sie nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangen.
Du fuehrst hier das aelteste der auf der verlinkten Seite aufgefuehrten Amtsgerichtsurteile an, das zudem das einzige ist, dass hier eine Haftung des Minderjaehrigen bejaht und somit eine Sonderstellung einnimmt. Alle weiteren Urteile sind juenger, gehen genau in die gegenteilige Richtung und verneinen eine Pflicht des Minderjaehrigen zur Zahlung der Vertragsstrafe.
Folgerichtig kommt die Autorin des Artikels dann auch zu dem Schluss: "Eltern müssen einer Zahlungsaufforderung der Verkehrsbetriebe aufgrund eines Anspruchs auf erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro nicht nachkommen..."
Du könntest ja einen Gegenlink liefern, wenn Du schon so süffisant kommentierst.
Mir reicht der von dir gesetzte voellig. Die dort unter "Fazit" stehenden Schlussfolgerungen sind ja nun wirklich ziemlich eindeutig. Da brauche ich gar nicht mehr nach weiteren Bestaetigungen zu suchen.
Nun, dann mit Deinen Worten ...
An dieser Stelle habe ich aufgehoert, diesen doch recht unterhaltsamen Strang zu lesen. Noch unsinniger kann's ja kaum werden.
Gegen Minderjährige ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht durchsetzbar, wenn seitens der Eltern hierzu kein Einverständnis gegeben wurde.
Absolut richtig! Allerdings wird es dann wohl eine Anzeige wegen des Schwarzfahrens geben, die es sonst wahrscheinlich nicht geben wuerde. Strafmuendig ist sie mit 15 ja schon laengst.
Also wenn du nicht zahlst wird’s nur immer blöder und teuerer.
Einfach bezahlen und nächstes Ticket ziehen so ist das nun mal.
kostet 60 € .. in einem Monat nix (mehr) . .
"in einem Monat nix (mehr)" bezog sich auf das 9€ Ticket, vorausgesetzt du hattest wenigstens die 9€ mtl.für,s Ticket bezahlt
Achso, ich komme aus Österreich, das hätte ich vielleicht dazu sagen sollen🙈