Strafe für psychischen Missbrauch der Eltern an Kindern?

3 Antworten

Hallo KMontrose,

ich stelle das mit schwerer Körperverletzung sowie auch einem sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener gleich. Und wenn es da um längere Tatzeiträume sowie ein gezieltes Verschleiern der Tatbestände unter Ausnutzung einer Minderjährigkeit oder schwierigen Beweisführung geht, sehe ich ein Strafmaß noch verschäft.

Neben der Strafe, wäre insbesondere eine zivilrechtliche Entschädigung, über deren Maß dann im einzelnen Falle gesprochen werden müsste, notwendig. Dies müsste eine ggf. auch länger andauernde psychologische oder auch psychatrische Behandlung höchster Qualität sowie ein Einkommen in einer Zeit, in der wegen der Schädigung kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt werden kann, beinhalten.

Ähnliches mit Ähnlichem zu vergelten - z.B. Gaslighting - wäre nach meiner Rechtsauffassung nicht rechtens. Eine Freiheitstrafe würde die Täter*innen von den anderen Menschen isolieren und Gelegenheit geben, über die Dinge nachzudenken und sich auch zu verändern.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCItizen

Das kann knast und alles dazwischen bedeuten!

§ 225 StGB - sechs Monate bis 10 Jahre Knast bedeutet das.