Strafe für Gefärbte /folierte Scheinwerfer?

 - (Polizei, Straßenverkehrsordnung, Scheinwerfer)

3 Antworten

Wat? Wenn du weißt das es verboten ist, warum machst du das dann? Die Frage ist unnötig.

Du weißt aber schon, das die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug dann erlischt oder? bei einem Unfall zahlt deine Versicherung dann nicht und du bleibst auf dem Schaden sitzen!... Das wird eine höhere Summe sein, als ein Ordnungswidrigkeitsgeld.

Schlimmstenfalls drohen da 90-135 Euro + 1Punkt wegen erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit + die üblichen Gebühren und Auslagen. 

Da du nicht wissen willst, was dir damit "nebenbei" noch blühen kann ( also wenn andere deshalb abgelenkt werden und einen Unfall bauen, ext..) und was das mit Regress deiner Versicherung zu tun hat, da ja nicht Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz an den Tag gelegt wurde, spare ich mir das...

Es kann viel Schlimmer als nur eine Strafe kommen. Es erlischt die Betriebserlaubnis. Du könntest bei einem Unfall an dem du nicht Schuld bist eine Teilschuld bekommen. 

Wenn Du Schuld bist könnte die Versicherung einen Teil des Schadens von Dir zurückfordern. Das kann richtig teuer werden und kann viel teurer als die Strafe für die Dinger sein. 

Ergo, nochmal Hirn einschalten bevor man sowas riskiert!