Strafe für einen Tankbetrug, wie hoch?
Wenn Person A , 24 Jahre alt, für 75 Euro tankt, ohne zu bezahlen ?
Er hat sein Keinnzeichen verändert, damit es nicht zu erkennen ist.
Er ist Ersttäter.
4 Antworten
Die Folgen von Tankbetrug gemäß dem Strafrecht
Was ist für das Tanken ohne zu bezahlen laut Strafrecht zu erwarten? Wenn es als Unterschlagung
gewertet wird, beträgt das maximale Strafmaß laut dem Strafgesetzbuch
(StGB Paragraph 246, Absatz 1) drei Jahre Freiheitsentzug oder eine
Geldstrafe. Wird von einem Tankbetrug laut StGB
ausgegangen, also von einer Vorspiegelung falscher Tatsachen bei
gleichzeitigem Vorsatz, liegt das maximale Strafmaß bei fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Dabei folgt die Strafe für Tankstellenbetrug der im StGB (Paragraph 263) festgelegten Strafe für Betrug.
Benzindiebstahl wird im Strafrecht ebenfalls mit dem Höchstmaß von fünf Jahren Freiheitsentzug bzw. einer entsprechenden Geldstrafe geahndet. Diebstahl an der Tankstelle kann also dasselbe Strafmaß nach sich ziehen wie ein Tankbetrug.
aus bussgeldkatalog.net
Das mit dem falschen Kennzeichen erfüllz den Vorsatz des Betrugs. Das passiert ja nicht aus Versehen.
Lernen durch Schmerz. Auf jeden Fall sind die Folgen teuerer als die Tankfüllung.
Du musst erst mal zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden.
Da von Anfang an die Tat geplant war -> Betrug. Schließlich wurde das Kennzeichen nicht spontan sondern geplant und somit mit dem Vorsatz des Tankens ohne zu bezahlen verändert.
Da hier eindeutig Vorsatz zu erkennen ist, wird diese Strafe deutlich höher sein, als bei einem einfachen "Betrug" ( Diebstahl, Tankbetrug - je nach Wertung der Tat ).
Man kann da viel zu wenig sagen, weil das Fahrzeug als Tatfahrzeug genutzt wurde, dass könnte für den Richter bedeuten, er entscheidet: Führerscheinentzug wegen characterliche Unzuverlässigkeit.
Nein, Knast
Wobei hier noch der Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs hinzukommt. Lt. Fragestellung wurde das Kfz-Kennzeichen verändert damit es nicht erkennbar ist.
Querverweis u.a. auf
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html
Die in der Fragestellung erwähnte Person A hat sich salopp ausgedrückt "einen ganzen Rattenschwanz" div. rechtl. Probleme an Land gezogen.