Strafe für Drogendealer? Referat

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Rechtliche Konsequenzen beim Umgang mit Drogen-------------------Auch wenn diese Tatsache oft verdrängt wird: Drogenkonsum kann nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, es kann auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.------------------------------- Wann ist Drogenkonsum strafbar?

Nach dem Gesetz verstößt der bloße Konsum - also das "Kiffen" oder nehmen anderer Drogen an sich - nicht gegen ein Gesetz. Wird jemand mit einem Joint in der Hand beim Rauchen angetroffen, ist dies keine Handlung, die bestraft wird. Dahinter steht die Auffassung des Gesetzgebers, dass die "Selbstschädigung" durch den Konsum von Cannabis nicht strafbar sein soll.

Aber: Strafbar macht sich gemäß Paragraph 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft."

Außerdem ist der Besitz strafbar! Der Besitz ist juristisch die „tatsächliche Sachherrschaft“ über etwas. Wer Drogen besitzt, kann sie weitergeben – das ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit. Wenn jemand mit Drogen in der Tasche angetroffen wird, ist also die Frage, ob er die Menge für den Eigenkonsum besitzt oder für die Weitergabe. Die Gefahr der Weitergabe macht den Besitz strafbar.

Wenn also mehr als die Menge zum Eigenkonsum gefunden wird, kann gemäß Paragraph 29 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Gibt jemand über 21 Jahren Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren weiter, dann gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr nach Paragraph 29a BtMG (wegen "Verführung"), wenn eine Bande handelt, liegt eine Strafe nicht unter zwei Jahren nach Paragraph 30 BtMG.

Dennoch kann man in Deutschland nicht von einer einheitlichen Rechtssprechung bei Drogendelikten ausgehen. Die Rechtssprechung variiert von Bundesland zu Bundesland. Was in Baden-Würtemberg verfolgt und bestraft wird, kann in Schleswig-Holstein ignoriert und von Amts wegen eingestellt werden. Grundsätzlich wird beim Besitz von illegalen Substanzen unterschieden zwischen einer geringen Menge, normalen Menge und nicht geringen Menge.

Nach Paragraph 31a kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse besteht, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist. Vor allem Ersttäter kommen hierbei in Betracht.

Nach Paragraph 29 Abs. 5 kann das das Gericht von einer Bestrafung absehen, wenn das Betäubungsmittel vom Täter lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut oder hergestellt, eingeführt, ausgeführt, erworben oder in sonstiger Weise verschafft wurde.

---------------Hände weg von Drogen jeglicher Art! -------------

Das kommt vor allem auf die Menge an ... und natürlich auf die Art der Drogen und den Reinheitsgrad ... wer mit einem Gramm verschnittenem Koks am Bahnhof erwischt wird, hat wohl eine geringere Strafe zu erwarten, als derjenige, der mit zwei Überseecontainern voll hochreinem Heroin am Hamburger Hafen erwischt wird ..

und er ist minderjährig :/ das wird dann eher streng ausfallen

Weißt du auch, welche Art on Drogen als "Knolle" bezeichnet wird und auch im Garten wachsen kann?

@Nomi00

Marihuana so habe ich es mitbekommen vom prinzip her ja aber wenn du erwischt wirst .. aua :S

@feekkoo

Habe im Netzt nämlich einen Text gelesen, da wurde eine Droge als Knolle bezeichnet. Deshalb wollte ich es wissen. DANKE!