Strafe für das Betreten eines ehemaliges Militärgeländes?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://dejure.org/gesetze/OWiG/114.html

§ 114 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgestz): unbefugtes Betreten militärischer Anlagen.

Geldbuße bei meinem Sohn hier in Hannover auf dem Gelände der 1.Panzerdivision (hervorragend für Freerunning) 80 Euro

Ehemaliges oder "aktives" Militärgelände zählt hierbei nicht. Die Gelände sind fast immer noch "militarisches Sperrgebiet"

Ab wann gelten Militärische Stützpunkte nicht mehr als solche ?? 
War es das erste mal, dass Ihr Sohn wegen so etwas mit der Polizei zu tun hatte ??
Woran kann man erkennen, ob es immernoch "militarisches Sperrgebiet" ist ??


[...] Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist.


@ChristianPl

Ich hätte, bevor ich die OWi gemacht hätte, erstmal die Straftat § 123 StGB Hausfriedensbruch verfolgt. Danach kann man immer noch die Owi bezahlen lassen, wenn die Anzeige fallen gelassen wird. Vor allem, da das Gelände anscheinend umzäunt war, und man deswegen schon den Vorsatz hatte, den zu überklettern.

@ChristianPl

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Abzug-der-1-Panzerdivision-aus-Hannover-beginnt,panzerdivision112.html

Das riesige Gelände ist nach dem Abzug des Stabes im letzten Jahr bis auf einige Zivilangestellte verwaist.
1 Dutzend pubertierender Jungs haben sich leider nicht rechtzeitig "vom Acker" gemacht. Außerdem hatten sich nach zahlreichen Berichten in der Lokalpresse Latrinenparolen entwickelt, dass auf dem Gelände jetzt "Halligalli" möglich ist.

Der zivile Bewachungsdienst hat die Feldjäger gerufen und die wiederum die Cops. Der Zaun war und ist an vielen Stellen nur noch Attrappe. Die Schilder "militärischer Sicherheitsbereich" waren selbstverständlich noch da.

Die juristische Bewertung lief definitiv unter "Dumme Jungenstreich".

Hausfriedensbruch, § 123 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Was ist mit 
§ 114 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgestz): unbefugtes Betreten militärischer Anlagen. 
wie Toomuchtrouble sagte.
Und wie hoch kann diese Geldstrafe beim ersten Vergehen ausfallen ??

@ChristianPl

Die Owi fällt bei einem Strafverfahren erstmal hinten runter (§ 21 Abs. 1 OwiG). Nur wenn keine Strafe wegen der Straftat verhängt wird, wird die Owi geahndet (§ 21 Abs. 2 Owi).

Die Strafe kann unterschiedlich ausfallen. I.d.R. kommt eine Geldstrafe zur Anwendung. In solch einem Fall vielleicht 10 bis 20 Tagessätze, wobei ein TS dem Tageseinkommen entspricht. Aber letztlich entscheidet das der Richter. 

Wurde denn überhaupt ein Strafantrag gestellt?

Is' klar, Herr Staatsanwalt....

@toomuchtrouble

Wenn bei deinem Sohn ein Bußgeld verhängt wurde, dürfte es sich entweder um einen unbefriedeten Bereich gehandelt haben oder man hat auf ein Strafverfahren verzicht bzw. dieses eingestellt. 

Bei Zusammentreffen von Owi und Straftat wird zunächst nur die Straftat verfolgt.