Strafe Ebay nicht zahlen

8 Antworten

Das entscheidet im Zweifel der Richter.

Sollte der Verkäufer dich auch EInhaltung des Kaufvertrages verklagen, drohen dir hohe Folgekosten durch den zivilrechtlichen Weg, den der Verkäufer einschlagen kann.

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Bei Ebay selbst kassiert du "nur" eine Verwarnung - eine bestimmte Anzahl von Verwarnungen führt aber zum Ausschluss auf der Plattform - dieser kann auch dauerhaft sein.

Wenn jemand bei ebay was egal für wieviel bei einem Privatverkäufer ersteiert oder gekauft hat ist das auch bindent. Bei einem Gewerblichen Verkäufer nicht, solange die Frist die der Verkäufer angibt noch nicht abgelaufen ist. Sagen wir mal du hast was für 300€ bei einem Privatverkäufer ersteigert und kannst es nun nicht bezahlen. Dann kann der Verkäufer dennoch auf deine Zahlung bestehen. Wenn du dem nicht nachkommen kannst wird er vermutlich bei ebay einen Fall aufmachen. Wenn ihr euch darüber aber nicht einig werdet entscheidet ebay, was als nächstes passiert. Das sieht dann so aus das ebay in jede mail die über den Fall verläuft einsicht bekommt um besser entscheiden kann. Wenn ebay sieht das du wirklich nicht zahlen kannst, wirst du dann nicht mehr auf bestimmt Artikel bieten oder garnicht mehr kaufen können für eine weile. Das hängt von der schwere des Falls ab. Sollte das aber öfter vorkommen, dann wirst du ganz von ebay gestrichen.

Also ich habe auch mal ein Artikel nicht bezahlt, alledings 30 Euro. Den Artikel habe ich aber nicht erhalten! Die haben mich dann für einige Wochen gesperrt. War aber nicht tragisch, habe ich erst wesentllich später bemerkt.

Würde erstmal abwarten, was da kommt. Ansonsten den Verkäufer anschreiben. Sage ihm vll., dass du dich vertan hast und keine Kohle hast oder so etwas.

Du bekommst von Ebay eine Rüge.Weiter nichts.Kommt es öfter vor wirst Du vom Kauf auf Ebay ausgeschlossen.,Du kannst aber vom Verkäufer eine Schadensersatzklage bekommen.Ist zwar unwahrscheinlich,kann aber sein..

Theoretische oder rein informative 300€? Seltsam, aber deine Sache!

Der Verkäufer könnte dich zwingen, den ersteigerten Artikel zu bezahlen. Das geht bis zum Gericht, wenn der Verkäufer sich das antun will oder er einen ehrgeizigen Rechtsanwalt hat.

Allerdings könnte der Verkäufer auch dem Zweitplatzierten den Artikel verkaufen und dich mit einer vernichtenden Bewertung abstrafen.

Dazwischen ist Alles möglich, einschließlich offiziellem Rücktritt vom Kauf, ohne Angabe von Gründen, bei gewerblichen Verkäufern.