Strafe Diebstahl von unbaren Zahlungsmittel?

4 Antworten

ich hoffe man kann die genaue Schadensumme genau ermitteln.

Weil "irgendwie fehlt Geld" das ist immer so eine diffuse Angelegenheit und da steht immer im Raum du hätteset Unsummen veruntreut.

Als Erstäter wird sowas oft gerne mit einem Strafbefehl geahndet wenn es sich um eine überschaubare Schadensumme handelt.

Das heißt du musst dann je nach einkommen z.b. 30 Tagessätze a 20 Euro = 600 Euro plus Gebühren bezahlen.

Zusätzlich musst du den Schaden natürlich auch noch ersetzen.

Bei einem Strafbehl hast du keine Gerichtsverhandlung. Ansosnten wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt werden erstäter fast immer auf Bewährung veruteilt.

Eine Gefängnisstrafe musst du als erstäter nicht befürchten.

Es waren nicht mehr als 200Euro....Trotz das er meinen Lohn eing´beahlten hat muss ich s zurückzahlen das Gehlat beträgt mehr als der schaden .

@nomorelove

du müsstest ihn auf Lohnzahlulng verklagen. Oftmals wird sowas mit enier Vereinbarung geschlossen das beide Parteien auf gegenseitige Ansprüche verzichten. Keine Firma hat Lust auf grosses aufsehen.

die Fristlose Kündigung ist aber schon klar.

Okay den wie gesagt gelkündigt wurde ich ist natürlich auch richtig so und den Lohn hat er auch einbahlten und die anzeige an für sich ist ja auch falsch ihc habe Bar geld mitgenommen

Keine Kreditkarte oder Gutscheine oder sonst was änliches

Da kommen durchaus mehrere Straftatbestände in Betracht und zur Geltung, zum einen Diebstahl (§ 242 StGB) einmal Untreue (§266 StGB) sowie Unterschlagung (§246 StGB).

Die Höhe der Strafe kommt auf die genaueren Umstände an, wenn Du nicht mehr unters Jugendstrafrecht fällt kann da durchaus eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe zur Bewährung dabei rauskommen.

Geldstrafe. Aber das mit den unbaren Zahlungsmitteln solltest Du vielleicht mal klären. Nicht, dass Dein Arbeitgeber nicht nur Deine Griffe in die Ladenkasse sondern zusätzlich noch weitere Manipulationen angezeigt hast. Strafe muß sein, aber nicht Taten, die Du icht begangen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das werde ich natürlich aufklären ...Vieln Dank

Schwer zu sagen. Es hängt auch davon ab, ob du schon einmal straffällig geworden bist.

Warum schreibst du "unbares Zahlungsmittel"? War das Wechselgeld kein Bargeld?

Doch schon aber so stand es in der Vorladung

@nomorelove

Unter "unbaren Zahlungsmitteln" würde man Bankkarten, Kreditkarten usw. verstehen, vielleicht auch Gutscheine und dergleichen. Wenn du dergleichen nicht gestohlen hast, solltest du das unbedingt klarstellen.

Okay vielen Dank dann werde ich das natürlich bei der Vorladung tun