Strafe BTMG Wiederholungstäter?

6 Antworten

Bei jeder strafbaren Handlung wird das Gericht dich härter verurteilen. Das kann durchaus bis zur Sicherheitsverwahrung gehen.

Ich kenne den Fall eines Bekannten, der aufgrund mehrmaliger Verurteilungen wegen Körperverletzung die SV bekommen hat.

Am besten immer schön sauber bleiben ;)

Tja, das wird diesmal deutlich härter. Eine wiederholte Auffälligkeit wegen Drogen - auch wegen Gras - begründet generelle Zweifel an Deiner Fahreignung. Du mußt deshalb dummerweise damit rechnen, in der nächsten Zeit Post von der Fahrerlaubnisbehörde zu bekommen. Und dort wird drinstehen, ob man nur ein ärztliches Gutachten zu Deinen Konsumgewohnheiten oder gleich ne MPU haben will. Beides ist möglich. .Und wenn das daneben geht, dann ist der Lappen weg.

Da Du gleich 2 Straftaten begangen hast und es nicht das erste Mal war, wird es nun vermutlich auch eine Gerichtsverhandlung geben. Die Strafe werden wohl wieder Sozialstunden sein, diesmal aber deutlich mehr als 10. Außerdem vermutlich auch eine Weisung wegen der Drogen - Urinkontrollen und/oder der Besuch einer Drogenberatungsstelle.

Einzig positive Nachricht:. Einen Eintrag im Führungszeugnis wirst Du am Ende totsicher nicht haben.

Man wird wegen 2,5g Gras nicht zu einem ärztlichen Gutachten geschickt. Eine MPU schonmal gar nicht.

@melman86c

Hmmm.... Diese Weisheit nimmst Du woher genau?

@skyfly71

Weil in einem ÄG zu Cannabis fehlendes Trennvermögen nachgewiesen werden soll. Dafür müssen erstmal Zweifel am Trennvermögen bestehen. Was genau soll man im ÄG denn testen? Es ist nicht fahreignungstauglich zu kiffen, wenn man Fahren und Konsum trennen kann. Wenn man mit Aktivwert >1ng erwischt wird, ist fehlendes Trennvermögen festgestellt und der FS kann entzogen werden.

auf jeden fall werden es mehr als 10 sozialstunden. dazu kommt das wahrscheinlich geprüft wird ob du weiter am strassenverkehr teilnehmen darfst

Man darf Cannabis konsumieren solange man nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt.

@melman86c

da du aber drogen in der öffentlichkeit bei dir hattest wird die führerscheinstelle da auch prüfen ob eiune gefahr von dir ausgeht. bist das gegenteil bewiesen ist kann der führerschein eingezogen werden

ausserdem hast du es nicht nur konsumiert sondern in der öffentlichlkeit bei dir gehabt. der besitz ist da schon strafbar

@martinzuhause

So ein Blödsinn. Das wäre Behördenwillkür und ist in Deutschland zum Glück so nicht möglich. Bzw. sollte es nicht. Deswegen wird schon mal nicht der Führerschein entzogen, dürfte gar nicht.

Man muss beweisen, dass du eine Gefahr bist und nicht du das Gegenteil. Wo kämen wir denn hin? Jedem Biertrinker den FS entziehen?

@melman86c

wer fahren will mus beweisen das er für andere keine gefahr ist und zum fahren in der lage ist.

sobald er das nachweissen kann darf er doch wieder fahren.

inzwischen ist es doch sogar möglich den führerschein einzuziehen wenn steuerschulden bestehen oder kindesunterhalt nicht gezahlt wird.

da sollte es doch bei drogen kein problem sein, da besteht die gefahr das unter drogen gefahren wird

@martinzuhause

Schon wieder Blödsinn.

Warum muss der Fahrschüler denn nicht beweisen, dass er keine Gefahr ist? Verbreite doch nicht soviele Unwahrheiten. Wie willst du denn beweisen, dass du bei Cannabis keine Gefahr bist? Wer Konsum von Fahren trennen kann, ist nämlich keine Gefahr. Du könntest theoretisch also auch zugedröhnt zum willkürlichen ÄG erscheinen, denn du musst ja nicht gefahren sein.

Bitte liefere mal Fakten und nicht nur "kann", "sollte".

Denn was deiner Meinung nach kann und sollte hat keine Gültigkeit in den Büroräumen der deutschen Verwaltung.

@melman86c

"Wie willst du denn beweisen, dass du bei Cannabis keine Gefahr bist?"

indem ich da jederzeit nachweisen kann das ich keine drogen nehme oder besitze.

genau das gleiche darf der fragesteller doch auch machen

@martinzuhause

Man. Gelegentlicher Cannabiskonsum führt nicht zur Fahreignungsuntauglichkeit, deswegen ist es unzulässig von jemanden zu verlangen, dass er ohne Auffälligkeit im Verkehr irgendwas nachweisen soll!

@melman86c

dann darf er gegen den bescheid doch widerspruch einlegen und auch dagegen klagen.

@melman86c

das er einen bescheid bekommt wenn das amt der meinung ist er muss etwas nachweisen. und das er , wenn er damit nicht einverstanden ist doch dagegen widerspruch einlegen oder auch klagen kann. wenn er glaubt das machen zu müssen

Meine 1, Antwort kannst du wechschmeißen da ich Nr,2,Widerholungstäter vonA11 Wiederholungstäter ausgegangen

=============================================================Beim 1. mal 500€ 2 Punkte 1 mon. Fahrverbot.

A-Verst. 1x Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre&Anordnung eines Aufbauseminars  Punkte bleiben 5 Jahre im KBA stehen

Evt. wird sich nach der Bußgeldstelle melden, das du zum eignen eines führen eines KFZ nicht geeignet bist, und daher eine MPU anfordern  mit

Fristsetzung.

Wünsch der alles Gute und viel Erfolg

Bkey 1914

Da du wohl als Wiederholungstäter gelten wirst.

Bussgeld  1000€ +Kosten ~2 Punkte + 2 Punkte

2. A.Verstoß Entzug der Fahrerlaunis  und Anordnung einer MPU und Clearing.

Du wirst um eine MPU nicht herumkommen

Keiner ist unnütz -

er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen. Kleiner Scherz.

Alles Gute und viel Glück

Bley 1914