Strafe bei Fahren ohne Zulassung

6 Antworten

Zitat Anfang/ § 6 PflversG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. Zitat Ende/

Fahren ohne Zulassung ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, kostet ganze 50 Euro und bringt 3 Punkte in Flensburg.

danke! das hat mir wirklich weitergeholfen!!! allen anschein nach kann man das "hilfreichste antwort" nich neu vergeben, sonst würde ich es machen!

@pappepfeffer

jetzt weißt Du, warum man mit der Vergabe der "Hilfreichsten Antwort" sich Zeit lassen soll. Manchmal mehrere Tage !

@doretti

ja. danke für den hinweis ^^ war meine erste frage.

Klar kann da nur ein Richter sein. Denn wenn sichs in einem Katalog nachschauen ließe, bräuchte es keine Prozesse.

Das kann gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein. Das kann auch mangelnde Aufsichtspflicht sein für den, der einem Minderjährigen zB ein Fahrzeug zugänglich gemacht hat.

Mindestens aber wirds gewaltig teuer und den Führerschein kann derjenige für viele Jahre ganz vergessen.

ich kann mir wirklich nicht vorstellen das derjenige dann den führerschein verliert, ist das wirklich so krass?? wenn man kein verkehrsrecht verletzt müsste man doch fahren dürfen, fahrzeug anmeldung und versicherung ist doch dann eher was bürokratisches, wenn ich eben einen unfall verursachen würde, muss eben ich - und nicht die versicherung, alles voll tragen. ich hab nicht erwartet das die strafen da krasser ausfallen wie bei zb unter drogen auto fahren, da hat man 1 jahr den führerschein weg, mpu noch und dann hat man ihn auch schon wieder, da is nix mit knast, ne summe von hochgerechnet max. 1500€ muss man halt zahlen - aber was sind schon 1500€ im vergleich zu mehrere jahre ohne führerschein. aber so wie viele hier die rechtlichen schritte die eingeleidet würden beschreiben, hört sich das an als hätte ich bei meinem beschriebenen fall, noch ne leiche im kofferraum gehabt ;-)

Das kann auch mangelnde Aufsichtspflicht sein für den, der einem Minderjährigen zB ein Fahrzeug zugänglich gemacht hat.

Keiner sagte was davon, dass einem Minderjährigen ein Fahrzeug zugänglich gemacht hat. Wie kommst du denn darauf auf einmal?? Selbst Minderjährige können im Übrigen einen Führerschein haben. Aber darum ging es ja in keinster weiße - wie kommst du also auf einmal auf dieses Thema zu sprechen bitte?

Eine fette Strafanzeige mit nem ordentlichen Strafgeld, dass kann dann schon mal (kommt darauf an, wieviel du verdienst im Monat) locker 1500-2000,-€ ausmachen.

Wenn der was verdienen würde würde der nicht sowas fragen

@Benadino
  1. Ich verdiene nicht schlecht - und was um himmels willen hat das damit zu tun? ;-P
  2. Ich meinte nicht fahren ohne Führerschein, sondern lediglich ohne Zulassung vom Landratsamt und nicht versichert! die strafen die ihr meint hören sich reichlich unangebracht an, für diesen fall!
@pappepfeffer

Unangebracht? Das Fahren ohne Versicherunsschutz, also ein Verstoß gegen Das Pflichtversicherungsgesetz, ist nun mal eine Straftat.

@pappepfeffer

Schwere Strafen richten sich nach "Tagessätzen", also dem Durchschnitt den man an einem Tag "verdient".

Wird man also zu "7 Tagessätzen" verurteilt, dann arbeitet man also praktische ine ganze Woche als Strafe umsonst.

Das macht man damit eine schwere Strafe dem gut verdiendenen Fillialleiter genau so weh tut wie dem Bäckergehilfen.

@Commodore64

So ist es!

Aber bei dem Wort "lediglich " im Kommentar von pappapfeffer rollen sich mir doch leicht die Zehennägel auf und ab: denn kommt es zu einem Unfall, bleibt das Opfer evtl. erst einmal auf dem Schaden sitzen. Mangels Versicherungsschutz des Verursachers.

Allerdings darf der Verursacher dann u. U. bis an sein Lebensende zahlen.

So viel nochmal zum Thema "unangebracht"...

@Eichbaum1963

laß es sein "Eichbaum" der kapiert´s ja doch nicht ! Mensch, "Pappepfeffer" das ist eine ---S t r a f t a t-----. Verstehste Straftat !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

@Eichbaum1963

gut gut leute, ich verstehs ja. wird hier eigentlich jedes wort nochmal von 10 leuten die grade nix besseres zu tun haben kommentiert??? ich bin noch nich lange hier, paar tage vllt, aber in zukunft werde ich wohl mit leuten wie euch rechnen. und solche kommentare wie "laß sein... ...er kapierts ja doch nich" kann man schon stecken lassen, die braucht kein mensch. danke jedenfalls für die infos - auch wenn paar davon in einem unterschwellig aggressivem stil ankamen, trotzdem waren sie gewissermaßen lehrreich ;-)

@Eichbaum1963

alls ich die frage gestellt hab ging es mir auch nicht um eine grundsatzdiskussion, sondern ob ich mein unversicherten, unangemeldeten PKW in die 2 km entfernte garage fahren kann ohne rote schilder vom 20 km entfernten landratsamt holen zu müssen ^^

werd ich natürlich lassen, ihr habt mich überzeugt

@pappepfeffer

Dann sind wir ja zufrieden und du hast dir evtl. eine Menge Ärger gespart. ;)

Und an den Ton mancher gewöhnste dich auch noch: rauh aber herzlich :D

Das zieht einer Rattenschwanz verschiedener Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten nach sich. Steuerhinterziehung,Fehlen des Versicherungsschutzes, Fahren mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug. Allerdings sind dies alles Taten die Als Tateinheitlich betrachtet werden. Somit wird nicht jede einzelne Tat mit dem üblichen Satz bestraft, sondern es wird eine Gesamtstrafe ausgesprochen

Auf jedenfall wirst du gesperrt, dass heisst du darfst nen paar Jahre erstmal keinen Führerschein machen... Und ansonsten glaube ich Geldstra und je nach dem wie alt du bist belehrungs Stunden...

Auf jedenfall wirst du gesperrt, dass heisst du darfst nen paar Jahre erstmal keinen Führerschein machen

Dafür muss er ihn wohl erstmal verlieren.. Niemand sagte, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, deine Antwort lässt darauf aber schließen, dass hast du wohl dazugedichtet.