Strafe bei einmaligem Erwischtwerden mit Cannabis?
Hey Community,
Ein Arbeitskollege von mir wurde letzte Woche erstmalig (in Schleswig-Holstein) mit ca 20g Cannabis, einer Grammwaage und baggys von der polizei erwischt. Sein Handy wurde konfisziert. Sollten darauf Nachweise gefunden werden, dass er das Marihuana verkauft hat, wie hoch kann das Strafmaß ausfallen?
Hat jemand so etwas schon mal erlebt?
Bevor jetzt der Cannabishass bei einigen hochkommt betone ich, dass ich das Zeug selber nicht konsumiere und mich ernstgemeinte Antworten (am liebsten von Menschen, die sich minimal auskennen) sehr freuen würden. Hier soll keine große Kontroverse diskutiert werden.
Danke und liebe Grüße!
3 Antworten
20 Gramm gilt in keinem Bundesland mehr als geringe Menge. Wenn nur ihm der Handel nicht nachgewiesen werden kann wird es mit Geldstrafe und Sozialstunden enden, falls doch kommt eine deutlich höhere Strafe auf ihn zu. Nebenbei, Deutschland soll mal jetzt wirklich den Shit legaliesieren. Die Kriminalisierung der Konsumenten zerstört leben.
der untere Link war extrem hilfreich, vielen Dank!
Ich würde sagen, bei erstmaligem auffallen wird es noch nicht so eine hohe Strafe sein. 20g sind keine geringe Menge mehr, wenn nachgewiesen wird, dass er dealt (worauf die Waage evtl schließen lässt), wird die Strafe sicher höher ausfallen. Ich würde sagen sowas wie eine Geldstrafe, sozialstunden, nichts allzu großes aber auch nichts unbedeutedes.
also keine Freiheitsstrafe?
Bei 20g und beim ersten mal nicht(außer er kriegt nen ganz bösen Richter oder so ^^). Allerallerhöchstens auf Bewährung, aber auch das kann ich mir nicht vorstellen und wäre mMn völlig überzogen
Sind 20g gesetzlich wirklich keine geringe Menge mehr? Ich kenn mich nicht so aus aber in den Artikeln die ich gelesen habe ist von einer Grenze von 7,5 g THC die Rede. Daher, auch wenn es stark ist mit 20% THC sind das trotzdem nur 4g in den 20g und das macht gesetzlich anscheinend einen großen Unterschied. Oder hab ich da was falsch verstanden?
stimmt, so ist es aus dem Artikel herauszulesen...