Strafbestand bei "Sieg Heil" Rufen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz nach dem Motto "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht" müsst ihr euch im Zweifel informieren, was erlaubt ist und was nicht und dann dran halten. So einfach ist das in unserer Gesellschaft.

Klar hast du nichts zu befürchten, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt wer es gerufen hat. Ansonsten sitzt ihr alle im gemeinsamen Boot und alle können bestraft werden. Am besten derjenige, der es gerufen hat stellt sich dem und gibt das zu, sodass er seine Kumpels nicht mit rein zieht.

AntonAntonsen  26.08.2017, 10:39

Ansonsten sitzt ihr alle im gemeinsamen Boot und alle können bestraft werden.

Nach welcher Vorschrift sollte das passieren?

Renick  26.08.2017, 12:15
@AntonAntonsen

Das mit dem "bestraft werden" war in meinem Satz jetzt etwas irritierend. Ich meinte das in dem Sinn, dass erst mal alle in irgend einer Weise beteiligt sein könnten. Außerdem genügt es nicht, wenn du sagst, dass du Unbeteiligter warst. Davon muss die Polizei schon überzeugt sein. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil alles weitere auf den genauen Hergang ankommt. Jedenfalls würde es die Sache vereinfachen, wenn derjenige, der es gesagt hat, es zugibt.

Ob ihr Post bekommt oder nicht entscheidet kein Polizist, sondern ein Staatsanwalt.
Polizisten irren sich oft, insofern kann das alles wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn keine direkten Beweise vorliegen.

Der Staatsanwalt muss den Beweis führen, wer gerufen hat, gelingt ihm das nicht wird das Verfahren eingestellt. Sollte es widererwartend zur Verhandlung kommen dürfte es anhand der von dir gemachten Angaben zu einem Freispruch kommen.

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ( § 86a StGb )

RischijKot  26.08.2017, 03:39

Wer hat das aufgenommen? Wer hat Zeugen?

In dubio pro reo

Spitzenkandidat  26.08.2017, 03:48

Hab ich dich um deine Meinung gebeten?? Verschone mich mit deinen Einlassungen!

Mit gefangen mit gehangen. Könnte als Volksverhetzung ausgelegt werdenhttps://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Westler2017 
Fragesteller
 26.08.2017, 02:46

Aber wie sieht es aus, wenn die 2 die tatsächlich gerufen haben alle Schuld auf sich nehmen und mich und Andere entlasten?

Patrick13120  26.08.2017, 02:47
@Westler2017

Wenn die 2 dich entlasten ist alles gut.

Westler2017 
Fragesteller
 26.08.2017, 02:49
@Patrick13120

okay, weil die Polizisten meinten, dass ich trotzdem zunächst die Anzeige bekomme und mich dann später dazu äußern kann.

Patrick13120  26.08.2017, 02:50
@Westler2017

Richtig, daher mit gehangen mit gefangen. Berate dich mit einem Anwalt.

Westler2017 
Fragesteller
 26.08.2017, 02:53
@Patrick13120

Und du meinst, dass pure Anwesenheit keine Straftat darstellt? 

Patrick13120  26.08.2017, 02:55
@Westler2017

Ich gedenke, dass es keine Straftat darstellt. Du kannst ja im endefekt nichts für solch ``Dummen`` Menschen. Aber bin leider kein Jurist. Informiere dich einfach mal bei einem Anwalt.

Westler2017 
Fragesteller
 26.08.2017, 02:59
@Patrick13120

Ja danke. Ich hoffe einfach auf das Beste... 

RischijKot  26.08.2017, 03:33
@Westler2017

Eine Anzeige heißt nicht, daß Du deswegen eine Strafe kriegst. Geh zum Anwalt Deines Vertrauens.

Wenn Du abends im Suff eine tolle Frau siehst und brüllst "wie geil", mag das Ruhestörung sein, aber keine Volksverhetzung.