Strafbestand bei "Sieg Heil" Rufen?
Hallo, Bekannte mit denen ich unterwegs war, haben Sachen wie "Sieg Heil" gerufen, obwohl sie auf keinen Fall dem rechten Spektrum angehören. Es war Alkohol im Spiel und die Ausrufe war ironisch gemeint. Die Polizei wurde alarmiert und sie haben alle Personalien aufgenommen. Anschließend fragten sie wer gerufen hat. Ich und manch Andere sagten, dass wir nichts gerufen haben. Sie notierten sich dies und sagten, dass wir Post bekommen werden.
Wie stehen meine Chancen, dass ich ohne Strafe davonkomme, da ich im Grunde nichts gemacht habe, außer dabei gewesen zu sein und die Anderen dies bezeugen?
7 Antworten
Ganz nach dem Motto "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht" müsst ihr euch im Zweifel informieren, was erlaubt ist und was nicht und dann dran halten. So einfach ist das in unserer Gesellschaft.
Klar hast du nichts zu befürchten, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt wer es gerufen hat. Ansonsten sitzt ihr alle im gemeinsamen Boot und alle können bestraft werden. Am besten derjenige, der es gerufen hat stellt sich dem und gibt das zu, sodass er seine Kumpels nicht mit rein zieht.
Das mit dem "bestraft werden" war in meinem Satz jetzt etwas irritierend. Ich meinte das in dem Sinn, dass erst mal alle in irgend einer Weise beteiligt sein könnten. Außerdem genügt es nicht, wenn du sagst, dass du Unbeteiligter warst. Davon muss die Polizei schon überzeugt sein. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil alles weitere auf den genauen Hergang ankommt. Jedenfalls würde es die Sache vereinfachen, wenn derjenige, der es gesagt hat, es zugibt.
Ob ihr Post bekommt oder nicht entscheidet kein Polizist, sondern ein Staatsanwalt.
Polizisten irren sich oft, insofern kann das alles wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn keine direkten Beweise vorliegen.
Der Staatsanwalt muss den Beweis führen, wer gerufen hat, gelingt ihm das nicht wird das Verfahren eingestellt. Sollte es widererwartend zur Verhandlung kommen dürfte es anhand der von dir gemachten Angaben zu einem Freispruch kommen.
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ( § 86a StGb )
Wer hat das aufgenommen? Wer hat Zeugen?
In dubio pro reo
Hab ich dich um deine Meinung gebeten?? Verschone mich mit deinen Einlassungen!
Mit gefangen mit gehangen. Könnte als Volksverhetzung ausgelegt werdenhttps://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Aber wie sieht es aus, wenn die 2 die tatsächlich gerufen haben alle Schuld auf sich nehmen und mich und Andere entlasten?
Wenn die 2 dich entlasten ist alles gut.
okay, weil die Polizisten meinten, dass ich trotzdem zunächst die Anzeige bekomme und mich dann später dazu äußern kann.
Richtig, daher mit gehangen mit gefangen. Berate dich mit einem Anwalt.
Und du meinst, dass pure Anwesenheit keine Straftat darstellt?
Ich gedenke, dass es keine Straftat darstellt. Du kannst ja im endefekt nichts für solch ``Dummen`` Menschen. Aber bin leider kein Jurist. Informiere dich einfach mal bei einem Anwalt.
Ja danke. Ich hoffe einfach auf das Beste...
Eine Anzeige heißt nicht, daß Du deswegen eine Strafe kriegst. Geh zum Anwalt Deines Vertrauens.
Wenn Du abends im Suff eine tolle Frau siehst und brüllst "wie geil", mag das Ruhestörung sein, aber keine Volksverhetzung.
Nach welcher Vorschrift sollte das passieren?