Strafbefehl: Tagessatzhöhe reduzieren durch Kindesunterhalt und annerkannte Fahrtkosten?

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Die Höhe des Nettoeinkommens berechnet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz oder eine Verordnung, wo definiert wäre, wie das Nettoeinkommen zu errechnen ist. Finanzielle Belastungen aller Art sind also zu berücksichtigen, wenn sie angemessen und notwendig sind. Deshalb dürfte es kein Problem sein, vom Einkommen die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe abzuziehen. Ein Einspruch sollte in jedem Fall lohnen.

Wenn man mit Einspruch nicht weiter kommt (also der abgelehnt wird), dann hat man die Moeglichkeit, dagegen zu klagen, aber die Chancen werden da wohl auch nicht so gut sein und der Anwalt kostet Geld.

Man koennte jetzt sagen, stell nichts an, dann brauchst du dir ueber Tagessaetze auch keine Gedanken zu machen.

Man gibt ja bei Gericht sein Einkommen und seine Unterhaltsverpflichtungen an und kann dort auch seine notwendigen Fahrtkosten darlegen gemaess Unterhaltsbeschluss in diesem Fall sogar. Und der Tagessatz gibt ja auch nicht 43,56 euro, sondern der wird gerundet auf 40 Euro mit Ermessensspielraum. Da kann man Glueck haben und bekommt dann etwas weniger oder auch nicht. Aber das ganze soll dann ja auch eine Strafe sein, an der man echt zu knabbern hat.

Wenn man mit Einspruch nicht weiter kommt (also der abgelehnt wird), dann hat man die Moeglichkeit, dagegen zu klagen,

Das ist ganz schön heftig falsch. Der Einspruch ist das einzige Rechtsmittel, das einem im Strafbefehlsverfahren zusteht. Gegen das dann folgende Urteil sind die "normalen" Rechtsmittel der Berufung und der Revision zulässig. Das ist ganz was anderes als "zu klagen".