Strafbefehl erhalten! hilfe!

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Der Strafbefehl ist ein Mittel um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden und die Justiz zu entlasten. Da wird wohl eine Geldstrafe rauskommen und gut ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

Wenn das ein Strafbefehl ist, müssen ja auch ein Tatvorwurf und eine Strafe in dem Brief stehen, denn auf die kommt es an. Falls der Vermieter einen Strafantrag gestellt hat, ist dieser Antrag durch das besondere öffentliche Interesse unnötig geworden. Eine Rücknahme dieses Antrags würde dir deshalb nichts mehr bringen.

aber es tut mir leid und ich bin gerade an der einigung mit dem vermieter dran und überweise ihm das geld. was bedeutet dass den jetzt für mich?

Der Schadensersatz an den Vermieter ist eine privatrechtliche Angelegenheit: Du hast etwas kaputt gemacht, also musst du es ihm auch ersetzen.

Ein Strafbefehl spricht eine Strafe aus, hier wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB, geahndet mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Dabei geht es nicht um Wiedergutmachung des Schadens.

Wie hoch ist denn die Strafe, wie viele Tagessätze zu wie viel Euro? Du solltest dir dann folgende Fragen stellen: Entspricht die Höhe von 30 Tagessätzen deinem tatsächlichen Nettoeinkommen? Ist der Tagessatz zu niedrig angesetzt, ist das gut für dich, dann hat das Gericht sich zu deinen Gunsten verschätzt.

Ist er zu hoch, kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und ihn auf die Höhe der Strafe beschränken. Damit erkennst du die Tat als solche an und willst nur, dass die Höhe der Strafe überprüft wird. Den Einspruch kannst du relativ leicht mit deinen letzten Lohnabrechnungen begründen.

Durch eine Einigung mit dem Vermieter hast du für eine Reduzierung der Strafe auch gute Karten: Du kannst damit argumentieren, dass du dich bei ihm entschuldigt hast und den Schaden ersetzt hast. Auch dafür kannst du den Schriftverkehr mit dem Vermieter als Beweis angeben.

Teile das so dem Gericht mit. Eventuell auch noch ein Schreiben des Vermieters, das der Schaden reguliert wurde von dir. Vielleicht stellt das Gericht dann das Verfahren ein.

Auf alle Fälle ist es positiv für dich, wenn du beweisen kannst, dass du dich bereits mit dem Geschädigten geeinigt hast. Alles weitere wirst du leider kaum beeinflussen können.

Du kannst zu einem RA gehen, damit dieser erreicht, dass ein Strafbefehl an dich ergeht, du aber einen Prozess damit vermeiden kannst. Das ist fast immer besser. Außer, du lehnst den SB dann ab, weil dir die Strafe zu hoch vorkommt. Denk aber auch an die Gerichtskosten.

aber in dem strafbefehl steht soweit ja noch gar nichts, außer das er gestellt wurde und der schaden 300 euro beträgt

@dekmaniac

Auf jeden Fall Gerichtsverhandlung versuchen zu vermeiden.

Nimm dir einen Rechtsanwalt, der Kontakt mit der Staatsanwalt und dem Vermieter aufnimmt. Evtl. kann er etwas zu deinen Gunsten erreichen.