Strafbefehl eingetroffen, Vorwurf Fahrerflucht. Was meint ihr?

17 Antworten

Wenn du das nicht warst auf keinen Fall bezahlen und den Anwalt wieder beauftragen. Die gemachten Feststellungen lassen doch hoffen, dass dir Recht zukommen wird.

Sieht so aus, als dass niemand gefunden wurde und deshalb nochmal bei dir probiert wird.

Frag deinen Anwalt auch wegen Entschädigung, damit deine Anwaltskosten und übrige Aufwendungen nicht an dir hängen bleiben.

Das denke ich mir nämlich auch. Danke! So wie ich das niedergelegt habe ist es genau abgelaufen. Aber was wäre den das Worst Case Szenario ? Gruß

Das Worst Case Szenario ist natürlich dass du trotzdem verurteilt wirst und auf den kosten hängen bleibst ..

@gforced

Sie kennen da nicht zufällig "Zahlen, Berechnungsformeln oder ähnliches " ? oder ist das immer vollkommen individuell. Ich bin wirklich mit dem Gedanken am spielen es dabei zu belassen, auch wenn das alles andere als für meine Unschuld steht. Aber so ein Aufriss bei so einer guten Prognose für mich ? Da muss doch was im Busch sein .. Möglicherweise Kontakt zum Staatsanwalt ? Wer weiß ?! Oder glaubt ihr das es sowas in Deutschland nicht gibt ? Der eine der dem anderen Bekannten einen "Gefallen" tut .. ?

Sieht so aus, als dass niemand gefunden wurde und deshalb nochmal bei dir probiert wird.

Für mich sieht es so aus, als habe man jemanden gefunden, nämlich den Fragesteller.

Es besteht hinreichender Tatverdacht, der Beschuldigte hat anscheinend seine Möglichkeit versemmelt, zur Aufklärung beizutragen -> Strafbefehl.

@Havenari

Welche Möglichkeiten soll der Fragesteller haben?

Woraus ergibt sich eine Pflicht zur Aufklärungsbeitragung?

Strafbefehl widersprechen und vor Gericht gewinnen. Gut ist es.

Wenn du nicht im Supermarkt gewesen sein willst, woher kannte die Geschädigte dann deinen PKW nebst Kennzeichen und wusste, dass du Nike trägst? Das sind für mich sehr belastende Indizien/Beweise. Dienstpläne besagen nur, wie lange du hättest arbeiten sollen. Du hast hier keinen Kollegen benannt, der bis 21:00 Uhr bei dir war. 

Da du nicht geständig bist, würde bei einer Verhandlung sicherlich der Strafbefehl als zu niedrig bewertet. Zahle und lass dein Auto 3 Monate stehen.

Es sind mit mir 3 Kollegen im Dienst gewesen die das hätten bezeugen können, aber dies wurde nie aufgenommen. Deswegen habe ich das nicht erwähnt.
Und nochmal: warum die Frau auf mich kommt weiß ich nicht. Aber danke trotzdem für Ihre Einschätzung.

@noaon

Dass deine 3 Kollegen nicht befragt wurden, liegt an deiner "ich sag' der Polizei nichts"-Strategie und deinem Rechtsanwalt, der scheinbar keinen Antrag auf Vernehmung dieser Entlastungszeugen gestellt hat!

Und den besagten super Markt habe ich in meinem ganzen Leben noch nie betreten.

Zu dem Thema wurde zwar schon jede Menge geschrieben, aber ich möchte hier dennoch mal ein Worst-Case-Zenario aufzeigen:

Wenn du vor Gericht mit deinen Einspruch nicht durchkommen wirst, ändert sich an deiner Strafe von 1.600,00 € und Fahrverbot nichts (= Verschlechterungsverbot, StPO).

Was zuzätzlich auf dich zukommen würde, wären die Gerichtskosten. Ich gehe stark davon aus, dass die Tagessätze nicht so hoch sind, dann belaufen sich die Gerichtskosten, soweit ich es noch in Erinnerung habe, auf 140,00 €.
Hinzu kommen noch deine Rechtsanwaltskosten und eventuell auch noch die Zeugenentschädigung, falls Zeugen in der Verhandlung (z. B. Polizist oder die Geschädigte) mit dabei sind.
Bei einen Freispruch fallen diese Kosten zu Lasten der Staatskasse.

Mir fehlt da noch ein Ermittlungspunkt der Polizei. Wenn Du im Supermarkt warst, hätte sich kurz danach jemand an Dich erinnern müssen. Auch ist es selten, dass Ihr beiden die einzigen auf dem Parkplatz wart. Viele Supermärkte haben auch Kameras, welche die Polizei als Beweismittel zuziehen hätte müssen. 

Ich gehe davon aus, dass Du unschuldig bist.

Über solche Beweisstücke weiß ich nichts. Aber wenn es solche Aufnahmen gegeben hätte wären die doch schon viel früher als Beweis genannt worden oder ? 

All das finde ich spricht für meine Unschuld und trotzdem kriege ich einen Strafbefehl ? Das macht mich ja so nervös, ich fühle mich jetzt bereits mit einem Fuß im Gefängnis und das absolut Unschuldig. 

@noaon

Ja, spricht für Deine Unschuld. Besprich das mit Deinem Anwalt. Das sind Ermittlungsfehler. Aber ins Gefängnis kommst Du nicht. Da müsste wie im Mittelalter jede Kleinstadt ein Gefängnis haben.

Du solltest möglicherweise den Anwalt wechseln und dann in den Widerspruch gehen.