Strafbar trotz Amnesie?

4 Antworten

Natürlich. Das Gesetz sieht hier keine Aussetzung der Strafe vor. Ist natürlich blöd für den "neuen" Menschen.

Haben sie etwas mit dem Themengebiet der Juristik zu tun?

@Cedric678

Ich bin kein Jurist, falls Sie das meinen. Dennoch ist die einzige Möglichkeit nicht bestraft zu werden, dass man zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ganz davon abgesehen, kann man auch ohne Amnesie zu einem anderen Menschen werden und das eigene Handeln verabscheuen. Nur weil man sich nicht mehr daran erinnert schützt das nicht vor Strafe. Natürlich kann sich ein positiver Lebenswandel aber strafmildernd auswirken.

Wenn ein Straftäter eine Amnesie bekommt, dann wird er kein neuer Mensch, nur seine Taten sind aus seinem Gedächtnis gelöscht.

Manche Erinnerungen können unwiderruflich verloren sein und andere können auch wieder kommen.

Ob so ein Täter dann belangt werden kann, wird das Gericht durch ärztliche Gutachten feststellen lassen und das könnte dauern..

Ja sicherlich.Wenn einwandfrei bewiesen ist,dass die Person es auch war.

Da könnte ja jeder kommen und sagen,ich erinnere mich nicht daran.

Es kann aber durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt werden das beispielsweise nach einem Autounfall eine Amnesie vorhanden ist

@Cedric678

Trotzdem hat er die Straftat doch begangen.Eine Amnäsie,auch wenn sie nachgewiesen ist,was übrigens sehr schwierig ist,schützt vor Strafe nicht.

Es gibt viele Straftäter die sich an nichts mehr erinnern können. Würde die Justiz die alle laufen lassen, dann wären unsere Gefängnisse leer.

Aber wie sieht es mit einer Amnesie aus die durch einen Unfall (z.B. Autounfall) entstand und durch ein psychiatrisches Gutachten bewiesen wurde?