Strafbar jemanden zu decken?
Wenn ich von einer straftat weiß aber den jenigen decke mach ich mich strafbar? Gibt es da einen Paragraphen?
5 Antworten
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Ich glaube mal, wenn es ein naher Angehöriger ist, wäre es straffrei.
Ansonsten könnte es auf eine Strafvereitelung hinauslaufen. Ist aber nur eine Vermutung, bin kein Jurist.
greez
C.W.
Du musst Freunde und Angehörige nicht belasten. Wenn du ihn aktiv deckst, ist es eine Strafvereitelung und ist strafbar
Freunde gelten nicht als Verwandte !
Selbstverständlich muss er, wenn Freunde betroffen sind, voll umfänglich wahrheitsgemäß als Zeuge aussagen. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur für Verwandte, oder ihn selber, wenn er sich dadurch selbst belasten würde.
Das kommt darauf an, was genau du tust.
Strafvereitelung nennt sich das