strafbar in "wald" Feuer zu machen?

9 Antworten

Man merkt das du einfach keine Ahnung hast. 1. Plastikmüll zu verbrennen ist extrem Gefährlich! Die Gase, und vorallem Flüssiges Plastik ist extrem tödlich! 2. Es ist verboten in einem Wald Feuer zu machen. Wenn euch dabei jemand doch mal der Waldbesitzer sieht, dann habt ihr ein Problem. 3. Kommt mir nicht mit "aber es ist doch feucht" ein richtiges Lagerfeuer, mit Glut und so weiter brennt auch nasses Holz an. (Ich spreche aus Erfahrung) 4. Finden wird euch die Polizei sowieso. Allein schon weil ihr diese Frage hier gestellt habt. Du lebst in der Illusion du hättest eine sichere Privatsphäre, aber wenn du Polizei herausfinden will wer das Feuer gemacht hat, dann tun sie das.
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Und ja, ich habe auch schon öfters mit Kumpels Feuer im Wald gemacht. Aber wenn ich schon lese wie uninformiert ihr seid, dann lasst es bitte. Ich beschäftige mich sehr mit Bushcraft, und irgendwelche Stadt-Kinder die meinen Müll im Wald verbrennen zu müssen, die können auch nur einen Waldbrand entfachen.

Es ist verboten, im Wald Feuer zu machen, es besteht immer die Gefahr, daß Glut durch Wind weitertreibt und viele Bäume dann verbrennen können, besonders natürlich bei Trockenheit. Wer erwischt wird beim Feuer machen im Wald oder in dessen großer Nähe wird garantiert mit Strafe zu rechnen haben. Ohne Feuerkorb darfst Du in vielen Bundesländern auch im eigenen Garten oder am Haus kein Feuer anzünden, da erwartet Dich auch eine Ordnungsstrafe.

Das solltet Ihr unterlassen. Wenn das der Eigentümer des Waldes oder der Förster mit bekommt, gibt's Ärger!

die gase die entstehen wenn plastk verbrennt sind hochgiftig!

ich finde es nicht so toll das ihr da Müll verbrennt! Wir haben zwar im Wald auch feuer gemacht, aber nur mit trockenen Ästen und auch mal ein Wurst drüber gebraten. Verboten ist es nur wenn Waldbrandgefahr besteht und die besteht nicht bei einer geschlossenen Schneedecke! Wenn ihr erwischt werdet müßt ihr den Müll aus dem Wald räumen!

Es gibt Bundesländer in denen es zu jeder Zeit verboten ist im Wald Feuer zu machen.

Waldgesetz Land Brandenburg § 23: 

(1) Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.