Strafbar beim Versuch an Sachen ab 18 zu kaufen?

4 Antworten

Hallo. Nein das ist nicht strafbar.
Jedoch wirst du kaum hier rund um Oldenburg keine Sachen bekommen. Die Polizeischule  mit Hundertschaften und Akademie ist fast wöchentlich unterwegs um Kontrollen durchzuführen.

Mit Gruß

Du nicht, der Verkäufer.

Wenn der Verkäufer deinen Ausweis nicht Kontrolliert und dich nur nach dem Aussehn im Alter schätz macht sich der Verkäufer strafbar da er etwas ab 18J an eine Person unter 18J verkauft hat.

 Jedoch würdest viel Krawal vom Jugendamt hören bzw. deine Eltern da es sein kann wenn du den Kauf mehrmals schon gemacht hast ,die Polizei Automatisch einen Hinweis weiter an das Jugendamt gibt und diese dann zu euch Nachhause gehen und dort die Lage checken.

 Das bedeutet die Chance das du in ein Erziehungsheim oder Internat kommen würdest oder in eine Pflegefamilie steigen rasant an. Je nach Eltern oder Jugendamt Bewertung. 

Hallo,

das Jugendschutzgesetz hat da klare Regeln:

JuSchG §10 Abs. 1: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

Somit macht sich der Verkäufer strafbar.

VG