Strafbar bei Nacktfotos?

4 Antworten

Wenn du Volljährig bist, könnte das Steuerhinterziehung sein, da spekuliere ich allerdings nur drüber, weil soweit ich weiß Geschenke nicht besteuert werden oder so ähnlich.

Falls du Minderjährig bist: Verbreitung von Jugendpornografie. Darauf gibt es in Deutschland harte strafen, du könntest sogar schwerer bestraft werden als der Empfänger der Bilder.

Woher ich das weiß:Recherche
Verbreitung von Jugendpornografie. Darauf gibt es in Deutschland harte strafen, du könntest sogar schwerer bestraft werden als der Empfänger der Bilder.

Theoretisch korrekt, aber wirklich auch wenn der/ die Minderjährige selber Bilder von sich verbreitet? Wird das dann vielleicht nicht nur unterbunden und der Empfänger bestraft?

@LuckyJack1986

Soweit ich weiß, aber das habe ich von dritten erfahren die sich wohl mit dem Thema stärker auseinander setzen, gibt es gerichtliche Fälle wo es genau so gehandhabt wurde, und der betreffende anscheinend auch einen Eintrag in seine Akte gekriegt hat. Das kann einem also sein ganzes junges Leben vermiesen. Zumindest sollte das Geschehnis wie es mir beschrieben wurde der Wahrheit entsprechen.

Wenn du Volljährig bist, ist es vielleicht nicht die beste Idee, aber nicht illegal.

Wenn du Minderjährig bist, macht sich dein Sugardaddy strafbar.

Interessant wird die Frage dann Steuertechnisch. Willkommen im bürokratischen Deutschland.... Theoretisch müsstest du das vermutlich Versteuern

Nicht, wenn Du ü18 bist und die Einnahmen versteuerst

Wenn du über 18 bist machst du dich nicht strafbar.