Strafanzeige gestellt - Wie geht's weiter?

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Nein, automatisch vor Gericht geht das nicht. Wenn eine Anzeige erstattet wird, dann ermittelt die Polizei den Sachverhalt, indem sie die Beschuldigten und Zeugen vernimmt. Dann gibt die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Dort wird dann entschieden, ob das Verfahren eingestellt werden soll oder die Täter bestraft werden sollen. Und die Bestrafung kann dann so aussehen, daß es eine Gerichtsverhandlung gibt oder daß die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage selbst eine Strafe festlegt.

Bei kleineren Sachen wie Beleidigung und "einfacher" Körperverletzung kann es auch passieren, daß die Staatsanwaltschaft zwar der Meinung ist, daß sich die Täter strafbar gemacht haben, an der Bestrafung aber kein Interesse hat. Dann muß das Tatopfer im Rahmen einer sogenannten "Privatklage" selbst gegen die Täter klagen, wenn es eine Bestrafung wünscht.

Einen Anwalt kann sich ein Beschuldiger immer nehmen. Dazu bedarf es keines besonderen Grundes.

Das nur mal in Kürze...

mehr als eine anzeige im register haben die menschen dann meist nicht. wurde mal beklaut. habe die dame angezeigt, sie hat es schlussendlich auch zugegeben, aber eine entschuldigung oder die 600€ zurück gab es nicht. ein anderer fall: meine nachbarin wurde angezeigt wegen nötigung. sie hat wohl eine andere nachbarin belästigt oder so. da passierte dann auch nichts, beide sind dann schlussendlich ausgezogen.

Die Anzeige geht dem Staatsanwalt zu und dieser entscheidet, dass verfahren einzustellen oder ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Dort wird dann verhandelt und verurteilt. Dort ist es dann ratsam einen Anwalt dabei zu haben!

Es kommt auch ganz aus alter an & ob man bereits eine anzeige hat.Viele Jugendliche besispielsweise müssen Sozialstunden leisten und so weiter.

Also wenn man bei der Polizei Anzeige erstattet, dann dauert das meistens alles eine Weile. Dein "Fall" wird aufgenommen und bekommt ein Aktenzeichen. Seelenruhig wird das dann alles abgehandelt. Deiun "Fall" geht zur Staatsanwaltschaft und dann wird entschieden, wie nun vorgegangen wird. Es kommt ja auch nicht immer zu einer Verhandlung! Wenn nun ein Brief von der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert kommt, dann kann man sich um privaten Rechtsbeistand kümmern, beim Gericht welchen "beantragen" und sich in bestimmten Fällen auch selbst verteidigen (davon ist abzuraten^^). Wenn es zum Verfahren kommt, dann bekommt man eine Vorladung usw. Eventuell finden schon im Vorfeld Untersuchungen oder ähnliches statt. Das ganze kann sich aber über ziemlich lange Zeit hinziehen...