Strafanzeige gegen Versicherungsgesellschaft stellen, Unfall, was tun?

10 Antworten

Wenn die Versicherung des Unfallgegners, also des Schuldigen, nicht bar auszahlt, muss sie die Schadensbehebung in einer Werkstatt zahlen. Mach bloß nichts selbst an diesem Auto, nichts manipulieren. Da das polizeilich aufgenommen und die Schuldfrage geklärt wurde, schreibst Du jetzt eine Mail an die Versicherung und fragst sie, in welche Werkstatt Du Dein Auto bringen sollst. Teile Ihnen mit, dass Du auf ein Auto angewiesen bist und sie sollen Dir einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen - so wird das in der Regel gehandhabt. Wenn sie wieder antworten, der Verursacher hätte sich nicht gemeldet, dann stimmt da was nicht. Dann lügt der Betreffende entweder oder er hat keine Schadensanzeige an die Versicherung geschickt. Wenn man einen Unfall gebaut hat, bekommt man von der Versicherung ein Formular zugeschickt und muss den Unfallhergang beschreiben - so kenne ich das. Macht man das nicht, bewegt sich auch nichts. lg Lilo

Ich hoffe mal für Dich, dass Du ohne Anwalt aus dieser Sache rauskommst.


die Versicherung versucht immer erst mal nicht zu bezahlen, besonders bei hohen Beträgen. Als nächstes kommt dann vielleicht, dass Du selber Schuld bist, weil es eben gefährlich ist, Auto zu fahren usw. Dann zahlen sie einen Teilbetrag, vielleicht 500 EUR und so weiter und so fort. Hilft evtl. nur Anwalt nehmen der den ganzen Schriftverkehr macht. Trotzdem bekommst Du nie den vollen Betreag, wenn Du selber reparierst, sondewrn nur ca. 20% weniger = MwSt.

Wenn man Probleme mit der Schadenregulierung bei einem Unfall hat, den man nicht selber verschuldet hat, nimmt man sich einen Rechtsanwalt. Der weiß, was zu tun ist und die gegnerische Versicherung muss dessen Kosten auch übernehmen. Eine Strafanzeige ist definitiv der falsche Weg

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass dir eine Versicherung 6.400 € auszahlt, nur auf deine Anzeige hin?

Ein solch schwerer Schaden ist ja wohl von der Polizei dokumentiert worden? Wenn nicht hast du schlechte Karten, überhaupt etwas zu bekommen. Bisher gibt es für den Versicherer ja nur deine "Behauptung"

Hallo,

wenn die Schuldfrage doch eindeutig geklärt ist, wie du schreibst, warum gehst du dann nicht zum Anwalt. Du brauchst dich doch mit solchen Dingen nicht selbst herumzuärgern - die Anwaltskosten muss auch der Schadensverursacher zahlen.

Denk daran, wenn du die Summe ausbezahlt bekommen möchtest, dass die Versicherung diese um die 19 % MwSt. kürzen darf (da diese im Gutachten ja mit eingerechnet ist, bei einer Selbstreparatur aber nicht anfallen).

Wenn du Materialien für die Reparatur kaufst, dann lass dir unbedingt eine Rechnung geben mit ausgewiesener MwSt., denn diese kannst du der Versicherung dann wieder einreichen und bekommst diese MwSt. erstattet.

Gutes Gelingen

Daniela