Straf und Zivilrecht für selbe Strafe zweimal verurteilt werden?
Hallo ,
Ich wurde wegen Betruges einmal Zivil und einmal strafrechtlich angezeigt (beides jeweils der gleiche Fall) und verurteilt . Nach der Verhandlung standen noch die Hälfte der von mir verursachten Kosten durch internetbestellubg offen die ich trotz Verurteilung begleiten wollte . Durch Trennung meines Partners und mir sowie Jobwechsel war dies allerdings nicht möglich und nun erreichte mich folgender Brief von der Gegenseite
"in vorgezeichneter Angelegenheit hatte sich mein Mandant wenn auch nur aus prozessökonomischeb Grüden mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt .Bis zum heutigen Tage konnte allerdings keinen Zahlungseingang festgestellt werden so dass sich hier natürlich die Frage stellt ob nicht möglicherweise ein Fall des Eingehungsbetruges vorliegt.. Bevor ich meiner Mandantschaft anraten werde, den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Überprüfung eines möglicherweise strafrechtlichen Verhaltens ihres Ihres Mandanten vorzulegen, möge ihr Mandant nunmehr Stellung beziehen ob er dazu bereit und in der Lage ist monatlichen Raten zu zahlen."
Ich kann aufgrund meiner persönlichen Lage aktuell keine rasten Zahlen . Ist das tatsächlich eingehungsbetrug obwohl ich bereits schon wegen Betruges in dieser Sache verurteilt bin ?! Die Ratenzahlung wurde erst nach der Verhandlung bzw nach dem Urteil abgesprochen ich würde also bereits für die komplette nicht bezahlte Summe "bestraft".
Vielen Dank !
4 Antworten
Eingehungsbetrug wäre es, wenn Du vor Aufgabe der Bestellung bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hättest oder Dir aus anderen Gründen schon klar war, dass Du die Ware nicht bezahlen kannst! Die Verurteilung wegen Betruges war die strafrechtliche Seite - wegen des Betruges eben. Zivilrechtlich hat der Geschädigte immer noch Anspruch auf Zahlung der Ware; wenn Du ihm keinen Ratenzahlungsplan vorlegst, wird er das Geld einklagen bzw. die Eidesstattliche Versicherung durch seinen Rechtsanwalt in Auftrag geben. Das passiert aber nur dann, wenn Du keinen Stundungsantrag oder keine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihnen triffst! Also mach´ was! Schreibe hin, lasse den Vorgang erst einmal stunden und bringe es dann mit Ratezahlungen zu Ende Gruss Norbert
Das würde ja bereits gemacht . Er hat mich auf Zahlung der kompletten Summe verklagt , 50% waren mir möglich vor Änderung meiner persönlichen Verhältnisse , und dann "eben" strafrechtlich wegen Betruges in der selben Sache die Verurteilung . Nun soll aber noch mal ein eingehungsbetrug vorliegen , obwohl ich nichts gemacht habe - außer - damals vor dieses Briefes des Anwaltes mitzuteilen das ich nicht in der Lage bin Raten zu zahlen (unter Vorlage meines Verdienstes etc.pp)
Der Eingehungsbetrug wurde vom Anwalt in Bezug auf die Ratenzahlungsvereinbarung angesprochen. Er unterstellt dir also einen erneuten Betrug.
Ich könnte ja bereits die Hälfte bezahlen . Finanziell ist mir das aktuell nicht mehr möglich wie auch schon vorgelegt . Wäre das dann in meinem Fall ermessenssache des Richters ob ein erneuter Betrug vorliegt ?
Ein Eingehungsbetrug würde hier -wenn überhaupt - nur in Betracht kommen, wenn du von Anfang an vorhattest, keine Raten zu bezahlen. Das wird wohl nicht der Fall sein. Aber da das Schreiben auch an deinen Anwalt ging, der das betreffende Verfahren kennt, kann der dir mehr sagen. Ich würde immer zu einer freiwilligen Ratenzahlung raten. Denn der Kläger verfügt bereits über einen Titel, mit dem er auch vollstrecken kann.
Ja ist es. Das sind zwei komplett verschiedene Paar Schuhe - einmal die Betrugsanzeige weil du bestellt hast ohne zu zahlen. Und einmal natürlich die Forderung der Unternehmen, die verzichten nicht wegen dir auf ihr Geld.
Aber ich wurde doch bereits Zivil und strafrechtlich deswegen verurteilt . Jetzt noch mal ?!? Wie oft soll das denn gehen können ?! Dafür das ich bestellt hatte und nicht bezahlte habe ich ordentliche Strafe bekommen . Kann mir einfach nicht vorstellen das ich nun nochmal wegen des selben verurteilt werden soll bzw. das wieder eine Straftat ist ? Ich habe mir seither nichts Neues zu Schulden kommen lassen und habe dies auch nicht vor .
Aber ich wurde doch bereits Zivil und strafrechtlich deswegen verurteilt . Jetzt noch mal ?!? Wie oft soll das denn gehen können ?! Dafür das ich bestellt hatte und nicht bezahlte habe ich ordentliche Strafe bekommen . Kann mir einfach nicht vorstellen das ich nun nochmal wegen des selben verurteilt werden soll bzw. das wieder eine Straftat ist ? Ich habe mir seither nichts Neues zu Schulden kommen lassen und habe dies auch nicht vor .
Ja , einmal zivilrechtlich bzw verklagt worden auf die Summe die ich Schulde , hier könnte ich vor Änderung meiner persönlichen Verhältnisse auch die Hälfte der Summe bezahlen bis es mir nicht mehr möglich gewesen ist - sowie eine strafrechtliche Verhandlung mit Verurteilung wegen Betruges .
Du hattest also 2 verschiedene Gerichtstermine mit 2 verschiedenen Urteilen?