Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

5 Antworten

Du bekommst die Post deiner Schwester?

Das Problem wird/könnte sein, dass du kaum nachweisen kannst, eventuelle frühere Schreiben nicht erhalten zu haben.

Falls hier heute Nacht nicht noch Experten auftauchen:
Ich gehe bei Unsicherheiten immer zur Verbraucherberatung.

Hi, danke für die Nachricht. Nein, ich habe den Brief nicht erhalten, habe ich ja auch geschrieben, dass sie den Brief bekommen hat.

Gut, dass Du es noch mal erwähnst. Mir ist es wichtig die Fristen einzuhalten (sonst werden diese nämlich herangezogen). Ich/Sie hat eine Frist von 7 Tagen bekommen. Ich glaube das schaffe ich nicht so schnell mit der Verbraucherzentrale/-beratung zu klären.

@CAlgernon

Jo, aber du hattest auch geschrieben, dass du deine Schwester nicht mehr erreicht hast.
Na, ist ja auch egal.

Ich glaube das schaffe ich nicht so schnell mit der Verbraucherzentrale/-beratung zu klären.

??

Hingehen und auf die knappe Frist verweisen, dich nicht abwimmeln lassen!

@CAlgernon

Diese Beratung kann auch nur helfen, wenn man unschuldig ist.

Das Problem wird/könnte sein, dass du kaum nachweisen kannst, eventuelle frühere Schreiben nicht erhalten zu haben.

Muss er ja auch nicht.

Wer Post als einfachen Brief versendet hat eben dann das Problem der Beweisbarkeit der Zustellung.

Zugangsfiktion gibt es teilweise im Sozialrecht, im Steuer- und im Verwaltungsrecht, nicht jedoch im Zivilrecht.

@kevin1905

Danke :-)

Vielleicht  ist die ganze Post bei ihr gelandet und sie hat es nicht gesehen oder ignoriert. Sie muss alles bezahlen, natürlich vorher versuchen eine Kulanzlösung mit der Firma zu bekommen. Wenn sie sagt sie hatte keine Ahnung vom Vertrag  muss sie es beweisen.

Wenn Du alles gemacht hat könnte eine Unterchriftenfälschung das Thema sein. Bezahlt werden muss es,  das mußt Du mit ihr ausmachen.

Inkassogebühren sind in Deutschland oft überhöht. Die 300€ können alleine schon dadurch Zustandekommen, das eventuell die korrekte Adresse deiner Schwester ermittelt werden musste. Generell muss deine Schwester aber mindestens einmal kostenlos auf die Zahlung hingewiesen worden sein bevor Gebühren fällig werden. Egal wie. Erst dann darf die Forderung weitergegeben werden und Gebühren verlangt werden. Am besten bei Drillisch per Mail anfragen wie und wann dieser Hinweis war. Die Inkassogebühren sind zu hoch, es gibt Gesetze die die Maximalhöhe vorschreiben. Ich würde außerdem empfehlen vorerst auf gar keinen Fall mit Creditreform in Kontakt zu treten, da ihr damit den Erhalt der Mahnung bestätigt. Das kann später noch zum Verhängnis werden. Erstmal eine Mail an Drillisch um die Details der ersten Mahnung zu erfahren.

Hi, danke für die Antwort!

Ja, mit Creditreform möchte ich auch nicht in Kontakt treten, da das quasi ja ein Zugeständnis wäre. Aber warum soll ich mich per Mail an Drillisch wenden und nicht telefonisch? Hat das einen speziellen Grund?

Die ersten Mahnungen wurden unmittelbar danach bezahlt. Dass Sie erst nicht bezahlt wurden, war ein Fehler meiner Schwester. Beim ersten mal hat Sie die Bank gewechselt ohne neue Daten an Drillisch zu übermitteln und beim 2. Mal hatte die Drillisch keine Einzugsermächtigung für das neue Konto und auch keine Rechnung geschrieben. Es kam dann gleich eine Mahnung . . . Die Einzugsermächtigung wurde aber anschließend erteilt.

Und beim 3. Mal hatte Sie Ihr ganzes Geld abgehoben und dabei nicht bedacht, dass die Gebühren zur Mitte des Monats fällig werden.

So wie sich das für mich anhört war dann wohl von Drillisch aus alles richtig gemacht. Deine Schwester hat wohl bei irgendeiner Mahnung die Zahlungsfrist nicht eingehalten. Dann ist die Mail auch sinnlos. Generell wenn's geht aber immer Kontakt per Mail. Ganz einfach weil am Telefon oft unqualifizierte Leute sitzen die oft gar keinen Zugriff auf alle Daten haben. wenn du eine ernste Mail schreibst ist die leichter zu einer qualifizierten Abteilung weitergeleitet als du am Telefon.

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen

Sowas ist immer ein bisschen behindert. Warum kann Schwester das nicht selbst? Schufa-Eintrag? Heißt meist die Person ist nicht kompetent genug Laufzeitverträge zu haben und einzuhalten. Der Schufa-Eintrag dient hier ihrem Schutz.

Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt.

Das ist natürlich die blödeste Konstellation. Denn wenn sie keinen Bock mehr hat zu zahlen, pinkelt man dennoch dir an den Karren, da du als Vertragsnehmer alleine du für die Beitragszahlung verantwortlich bist

Was zwischen dir und deiner Schwester für Absprachen bestehen muss den Anbieter nicht interessieren.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll. 

Das macht jetzt allerdings keinen Sinn, weil du Eingangs schriebst, du seist Vertragsnehmer, zumindest versteh ich deinen ersten Satz so.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren
die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen
währen.

100% Schadenersatz ist rechtswidrig.

Der Anbieter hat sich die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen zu lassen. Maximal 50% der Kosten der Restlaufzeit sind zulässig.

Inkassogebühren sind in 99% der Fälle nicht erstattungspflichtig und wenn überhaupt dann meist in wesentlich geringerer Höhe. Unstrittige Hauptforderungen nebst Verzugszinsen wären an den Gläubiger zu zahlen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in
dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind.

Es muss schon fristlos gekündigt werden und die Zustellung der Kündigung an den Vertragsnehmer muss der Absender beweisen. Eine Zugangsfiktion kennt das Zivilrecht nicht.

Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Wenn die Lastschrift ein oder zweimal fehlt schlägt ist ein neues Mandat zu erteilen, das alte ist dann nicht mehr gültig.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen?

Jetzt doch wieder du?

Du musst weiterhin die monatlichen Gebühren zahlen bis man dir eine Kündigung zukommen lässt. Diese bedarf der Textform.

Schadenersatz bedingt, dass man dir nachweist, dir gekündigt zu haben.

Dann wäre der Schadenersatz dem Grunde nach statthaft. Der Höhe nach hatte ich ja schon was zu gesagt. Maximal 50% der Restkosten zzgl. ggf. einiger Nebenkosten.

Ist das Schreiben rechtskräftig?

Nein. Rechtskraft können nur gerichtliche Entscheidungen entfalten gegen die keine Rechtsmittel mehr möglich sind. Das Schreiben ist eine Willenserklärung.

Welche Schritte sind ratsam?

  • Belegbar Widerspruch einreichen und Anfordern der Kündigungszustellung sowie
  • Untersagung der Datenweitergabe an die Schufa vor gerichtlicher Klärung.
  • Ferner soll das Inkassobüro die Vollmacht vorlegen.

Hey, ich geb zu das ist ein bisschen blöd formuliert. Ich habe lediglich den Vertrag gemacht da meine Schwester kein Internet zu der Zeit hatte. Aber ALLES in/auf ihren Namen.

@CAlgernon

Und du hast nie unterschrieben? Dein Name wurde nie genannt? Oder hast du dich als Bevollmächtigten ausgegeben? Der Unterschied ist wichtig, denn je nachdem, was exakt du damals gemacht hast, steht und fällt die Frage nach der Haftung.

Wenn du das lediglich ausgedruckt hast, ansonsten aber überall deine Schwester drin stand und sie auch unterschrieben hat, dann haftet sie auch für den eigenen Blödsinn.

Wenn du den Vertrag abgeschlossen hast und lediglich die Lieferadresse für SIM und Co. auf deine Schwester lautete, gilt was Kevin schrieb: Dann haftest du gegenüber dem Anbieter auch. Dem Anbieter ist dann egal, wie und ob du das mit deiner Schwester klärst.

Hier werden wieder einmal versch. Daten / Konstellationen "durcheinander gewirbelt", hinsichtlich Vertragspartei, Nutzer, Abwicklung, etc.

Ich vermute mal:
Vertragsparteien sind Drillisch und Du (?)
Grund ist, dass Deine Schwester keinen Vertrag bekäme, evtl. wg. Bonität (?)

Vertragsdaten- und Abwicklungen werden rein online erledigt, über ein Kundenportal mit Zugangsnamen und Password (?)

Die Rechnung ergeht ebenfalls (nur) online, bzw. ein Postausdruck wäre möglich, gegen Aufpreis, wurde aber nicht gewählt (?)

Nun zu den Folgen, wenn die o.a. Annahmen so zutreffen:

Vorweg nehmen möchte ich Deine Frage, warum "die" nicht einfach die Restforderung abgebucht haben.

Du hast selbst geschrieben, dass Drillisch 2x vergeblich abgebucht hat, d.h., die jeweiligen Lastschriften wurden -vermutlich mangels Deckung- zurück gegeben. In den meisten Fällen sperren die Provider dann den Lastschrift-Einzug, mindestens bis zur Klärung und ggf. vollst. Zahlung der Rückstände.

Bei ~ 75,--€ Rückstand oder den jeweils geschlossenen Verträgen und deren AGB bei Rückständen auch geringerer Höhe kann der Provider den Vertrag kündigen und für die Rest-(mindest-)laufzeit den ausfallenden Grundbeitrag als Schadenersatz geltend machen. Dies dürften die von Dir erwähnten 85,00€ sein.

Infolge der Lastschrift-Sperre hat man diese nicht mehr eingezogen, sondern, so vermute ich, es wurden entsprechende Mitteilungen in das Kundenportal eingetragen. Eventuell ergingen an die dort auch hinterlegte Email-Adresse Hinweise, dass Mitteilungen im Posteingang des Kundenportals zu finden sind.

Hat sich seit Anmeldung die hinterlegte Email-Adresse geändert, wurde im Kundenportal aber nicht ebenfalls korrigiert, können solche Hinweise natürlich nicht angekommen sein.

Dein Fehler war:
Offensichtlich hast Du den Kundenzugang zur Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten Deiner Schwester überlassen, anstatt Dir selbst den Zugang zu sichern und gelegentlich zu kontrollieren.

Drillisch kann nun aber gegen Dich als Vertragspartei in Regreß gehen, da man dort ja "nichts dafür kann", wenn Du einen Vertrag abschließt und dann die Handy-Karte und den Zugang Deiner Schwester überlässt. Dass Du also auch von etwaigen Mahnungen keine Kenntnis erlangt hast, könnte evtl. von Drillisch nicht zu vertreten sein und es darf gefragt werden, ob Deine Schwester tats. alle Informationen an Dich weitergeleitet hat oder sich evtl. um NICHTS gekümmert hat. Die Sorgfaltspflicht hättest Du übernehmen müssen.

Nun also die Fragen :

1.) Trifft o.a. Sachverhalt zu ?
2.) Hat Drillisch und später Creditreform tatsächlich NICHTS geschickt ?
3.) Wie hoch sind die Mahnkosten, die Drillisch vor der Abgabe an Creditreform erhob ?
4.) Wie hoch sind hierzu die Spesen für Rücklastschrift-Kosten ? (Häufig verlangt Drillisch über seine Onlinemarken für jede Rücklastschrift je 1x RL-Kosten der Bank á 6,--€ und 1x eigene Spesen á 6,---€ also ges. 12,00€ für jede Rücklastschrift, was hiernach 24,00€ wären. (Damit lägen wir schon mal bei 85,00+24,00 = 109,00€)

5.) Wie hoch ist die Kostenrechnung des Inkassounternehmens Creditreform ?

Mein Rat: Wende Dich UNVERZÜGLICH, direkt an Drillisch und bitte um Kopien aller Mitteilungen, checke zuvor den Portal-Inhalt bei WinSim.

Prüfe die Kosten von Creditreform. Häufig sind Inkassokosten unangemessen hoch, gemessen an der Hauptforderung und können erfolgreich herunter gehandelt oder angefochten werden. Die Inkassi´s versuchens halt immer.

Ferner weise Drillisch darauf hin, dass eine "pauschale " Erhebung von Rücklastschriftgebühren nicht grds. zulässig ist, selbst dann, wenn es in den AGB steht. Die Kosten der Bank müssen tats. entstanden sein und sind ggf. nachzuweisen.

Prüfe bei Deiner Verhandlung mit Drillisch, ob es eine Option ist, dass Du die SIM Karte übernimmst und um Wiedereinsetzung bittest, evtl. ist das für beide Seiten günstiger. Wenn Du dann die Karte weiter Deiner Schwester überlässt, lasse entweder den Vertrag umschreiben oder übernimm die Zugangskontrolle zum Kundenportal. Du musst dann eben das Telefonverhalten Deiner Schwester kontrollieren und den Betrag  von Deinem Konto abbuchen lassen.

Ansonsten biete Drillisch an, dass Du -ohne die Creditreform-Kosten- einen Anteil übernimmst und kurzfristig zahlst. Häufig erlässt Creditreform mind. einen großen Teil der Mahnkosten ggü. deren Auftraggeber, da sie ja immer wieder von dort gewinnträchtige Aufträge bekommen, sodass auch Dein Mahnanteil gestrichen oder mind. gekürzt wird. Klappt dies nicht, bleibt nur die genaue Prüfung des Mahnvorganges mit allen Mahnkosten und ggf. weitere Bearbeitung durch den Anwalt Deines Vertrauens.

Ergänzend muss ich darauf hinweisen, dass es schon seit Jahren nicht mehr erforderlich ist, fällige Beiträge anzumahnen, schon gar nicht mehrfach. Die Fällig-Stellung ergibt sich aus den (Online-?)  Rechnungen und Mahnungen sind eine reine "Dienstleistung" des Dienstleistungs-Erbringers, weil der einen versehentlichen Rückstand nicht gleich mit der juristischen Keule eintreiben und den Kunden dadurch verlieren will, andererseits bei Bonitätsausstand aber schnell in das Inkasso- oder direkt gerichtl. Mahnverfahren einsteigen kann.

Sollte Einiges des o.g. nicht zutreffen, musst Du ggf. noch mal nacherläutern.

"Isch habe färtig"  ;)

ups...da sind einige Antworten recht zeitgleich reingeflattert ;)

@RoBingi

Hi, 

sehr vielen Dank für Deine Antwort!

Ich kann Dir im Moment leider nicht viel beantworten, bin gerade nicht zuhause. 

Ich hatte den Vertrag für meine Schwester abgeschlossen, da sie zu dem Zeitpunkt kein Internet hatte (Umzug). Alles läuft auf ihren Namen bis auf das online Kundenkonto bei dem meine E-Mail Adresse hinterlegt ist.

Meine Schwester hat weder Schufa-Einträge noch Geldprobleme.

Und nein, es sind keine Mahnungen oder hinweise gekommen. Im online Konto habe ich allerdings die (online-) Rechnung gefunden wo eine Restgrundgebührforderung erhoben wird.Ich habe da natürlich nicht mehr reingeschaut, da mir telefonisch mitgeteilt wurde, dass der Vertrag aufgelöst wurde. . . .

Ich werde Dir später noch mal schreiben! 

@RoBingi

Zeitgleich bedeutet bei dir vor 13 Stunden?

und für die Rest-(mindest-)laufzeit den ausfallenden Grundbeitrag als Schadenersatz geltend machen

Leider falsch. Gerichte setzen hier nur maximal 50% der Grundgebühr an. Warum? Der Anbieter spart beim Rauswurf auch einiges ein (Netzkapazität usw.). Es muss aber nur der Schaden ersetzt werden vom Schadensverursacher bzw. Schuldner.

Dein Fehler war:
Offensichtlich hast Du den Kundenzugang zur Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten Deiner Schwester überlassen, anstatt Dir selbst den Zugang zu sichern und gelegentlich zu kontrollieren.

Der Verzug muss dennoch aktiv ausgelöst werden. Dazu muss (sofern keine der BGB-Ausnahmen vorliegt) eine Mahnung verschickt werden und für den Zugang der Mahnung ist der Gläubiger beweispflichtig.

Das in einem Portal zu hinterlegen, wo durch die Sperrung womöglich auch der Zugang gesperrt ist, reicht nicht aus.

Ergänzend muss ich darauf hinweisen, dass es schon seit Jahren nicht mehr erforderlich ist, fällige Beiträge anzumahnen, schon gar nicht mehrfach.

Ich will dir nicht zu nahe treten. Aber höre doch bitte auf, dieses Fantasie-Märchen weiter zu verbreiten. Was du schreibst ist einfach nur falsch.

Natürlich kann ein Gläubiger auch ohne Mahnung einfach einen "juristischen Hammer" auspacken. Das ist nicht per se verboten. Die ganzen Gebühren bezahlt er dann aber schön selbst.

@CAlgernon

Tu dir selbst einen Gefallen und beantworte die weiteren Fragen, die ich in Kevins Antwort gestellt habe. Dann bekommst du von Kevin oder mir (je nachdem wer schneller ist) qualifizierten Rat.