Storno Gebühr für einen Vertrag der nicht zustande gekommen ist?
Hallo. Ich mach es kurz.
Ich wollte einen Parkplatz mieten ,und habe einen Ungültigen Bzw. Fehlerhaften Vertrag abgeschickt! Habe keinen neuen Vertrag abgeschickt da ich mein Auto verschrottet habe. Sprich der Vertrag Kamm nie zustande. Habe auch nie Schlüssel für die Tiefgarage bekommen!
Jetzt zu meiner Frage. Ich habe heute eine Storno Rechnung in Höhe von 90€ bekommen .
Muss ich das bezahlen?
Ich meine nicht , da es ja nie einen Vertrag gegeben hatt?!
Oder liege ich da falsch :)
Lg
4 Antworten
Wenn der Vertrag tatsächlich ungültig war, dann liegst du richtig.
Aber bist du dir so sicher? Wenn ein Vertrag die salvatorische Klausel beinhaltet ist er oft gültig, selbst wenn Teile ungültig sind.
Hmm . Das weiß ich jetzt leider nicht :/
Was an dem Vertrag war dann ungültig oder fehlerhaft? Meistens gibt es im Vorfeld eine mündliche Vereinbarung, welche dann später schriftlich fixiert wird.
Vermutlich hast Du dem Vermieter nie mitgeteilt, dass Du dann doch keinen Parkplatz benötigst und aus dem Grund gab es diese Stornogebühren...
hast Du dann hoffentlich auch mit "Lesebestätigung" gemacht oder?
Du hast einen Vertrag abgegeben.
Über die Fehler kann hier keiner etwas sagen, inwieweit die Gegenseite hätte erkennen können, das dort Fehler sind.
Du brauchst keinen Neuen vertrag abschicjken. Du hattes es bereits mit dem ersten bekundet, das du den Parkplatz mieten möchtest.
Wenn du dann den Vertrag nicht widerrufen hast, musst du die Stornogebühren bezahlen.
Sie haben nach einem neuen verlangt! Es wurde mir gesagt das der nicht gültig ist denn ich geschickt und ich solle einen neuen schicken . Was ich aber nicht gemacht habe
Trotzdem hast du bekundet, das du den Parkplatz mieten möchtest.
Dadurch sind die Stornogebühren angefallen.
Du hättest sofort den Vertrag dann widerrufen müssen.
Verstehe 🤔
Hast du die Aussage schriftlich, dass der Vertrag nicht gültig ist?
Wenn ja würde ich der Stornogebühr wiedersprechen mit Hinweis auf das Schreiben, in dem steht der Vertrag sei nicht zustandegekommen.
Weise sie darauf hin, dass sie selbst geschrieben haben, dass der Vertrag so nicht gültig ist.
Und einen ungültigen Vertrag muss man weder kündigen noch stornieren. Also auch keine Stornogebühr.
Doch! Ich habe per E-Mail geschrieben das der Parkplatz nicht mehr benötigt wird :)