Stornierungsrecht Eventtickets?
Hallo, wir haben vorhin bei einer Seite die nur Mittelsmann(also An- und wieder Verkauf) Tickets bestellt und wir haben uns erst danach über die Seite informiert. Nun wollen wir das Stornieren, da wir ein sehr schlechtes Bauchgefühl haben. Dazu habe ich ein paar Fragen:
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Wieso haben wir kein Recht zu Stornieren laut dem Verkäufer?
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Wieso tritt der Kaufvertrag sofort in Kraft wenn man Vorkasse angibt?
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Wie kann ich, außer den Verkäufer Benachrichtigen(ist schon getan), noch die Bestellung stornieren?
Wir wollen keine Karten von jemanden der sagt bezahlen Sie jetzt sofort und wir schauen ob wir irgendwo noch karten kriegen. Da lassen wir das lieber sausen, besonders da die Karten super überteuert sind.
Ist das alles rechtens? Wie kann ich rechtlich gesehen meine bestellung ohne Komplikationen stornieren?
Wir haben 5 Tage Zeit zum Überweisen. Wir wollen auch keine Komplikationen kriegen mit dem gesetz auf unserer seite aber auch ned über den tisch werden.
LG NumiChan
2 Antworten
1.) Weil ihr kein Produkt sondern eine Dienstleistung gekauft habt (Der Websitebetreiber soll euch Karten besorgen)
2.) Weils vermutlich so in den AGB festgeschrieben ist.
3.) Steht in den AGB, vermutlich hast Du gar kein Recht zu stornieren.
Rechtlich wäre das vollkommen in Ordnung...
Trifft folgendes auf Euren Kartenkauf zu?
Als Nichtjurist sehe ich keine Möglichkeit für Euch, aus dem Kaufvertrag wieder auszusteigen. Allerdings muß der Vermittler (um einen solchen scheint es sich Deiner Darstellung nach zu handeln) natürlich das unten Fettgedruckte einhalten.
Demnach könntet Ihr Euer Geld zurückverlangen, wenn die Karten nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden.
Wenn die AGB des Vermittlers allerdings aussagen "...ich versuche, die Karten zu beschaffen, und wenn das nicht klappt, hat der Kunde halt Pech gehabt..." und Ihr dem zugestimmt habt, sehe ich schwarz.
Übrigens hättet Ihr Euch doch vor dem Vertragsschluß die Bewertungen des Vermittlers ansehen könnne, oder nicht?
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
Der verkäufer schreibt das die Tickets spätestens 5 Tage nach eingang der Zahlung ankommen. Was aber laut vielen Bewertungen dieser seite nicht wahr ist. Meistens kommen die Karten erst sehr spät an oder gar nicht, da die firma in Mittelsmann für eigentlich ausverkaufte Events sind. Also ist damit keinesfalls gewährleistet, dass wir tickets kriegen wenn wir bezahlen. aber alle eventtickets fallen doch unter das gesetz.