Stornierung vom Handyvertrag
Hallo,ich brauche mal euren Rat
Mein behinderter Sohn(psychisch 100%) hat einen Handyvertrag im Laden abgeschlossen. Ich habe ihn dann nach 7 Tagen stornieren lassen(bin seine ,vom Gericht bestellte Betreung).Nun will der Anbieter außer seinemn Behindertenausweiß und meinem Betreugsausweises noch ein ärztliches Atest haben,wo seine Geschäftunfähigkeit bewiesen wird. Nun meine Frage: Muß ich außer den schon vorhandenen Unterlagen ,nun auch noch das Atest beibringen? Kann mann nicht sowieso innerhalb von 14 Tagen, von jedem Vertrag zurück treten?
5 Antworten
Es ist ein Irrtum, dass man von JEDEM Vertrag innerhalb 14 Tagen zurücktreten kann. Ich denke, dass man in dem Geschäft hätte merken müssen, dass es sich um einen kranken Menschen handelt. Er hat ja auch den PA vorzeigen müssen, hat er überhaupt einen? Auf jeden Fall hat er doch einen Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Kennzeichen und damit könnte er sich doch ausgewiesen haben. Ich würde diesem Handyunternehmen einfach mal unterstellen, dass sie sich mit der Hilflosigkeit deines Sohnes einen Vertrag erschleichen wollen. Schreib ihnen das so und verweise darauf, dass du einen Anwalt mit der Klärung beauftragen wirst, wenn nicht sofort eine Stornierung des Vertrages erfolgt. Einen Versuch ist es wert, denn die wollen sich ganz bestimmt nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, den sie sowieso verlieren würden. Viel Erfolg.
Das Stichwort ist "im Laden" abgeschlossen.
Was Du meinst, ist das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Das käme bei einem im Internet geschlossenen Vertrag zum Tragen - hier aber nicht.
Was steht denn überhaupt zum Thema Widerruf im Vertrag. Du hast doch sicher das Formular vorliegen.
Nach meiner Auffassung müsste Dein Betreuerausweis ausreichen. Dort ist ja auch genannt für welche Bereiche Deine des täglichen Lebens Deine Betreuung angeordnet ist. Aber bevor Du einen langen Streit riskierst, ist es vielleicht sowieso einfacher das gewünschte Attest vorzulegen.
zum Rücktritt vom Handyerwerb.. ein Widerrufsrecht gibt es nur, wenn das handy mindest 200€ billiger ist als beim Kauf ohne Flat..
Durch den Widerruf sind nicht nur die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren (also Handy gegen bisher geflossene Zahlungen), sondern es ist auch Wertersatz zu leisten (§346 II BGB).** Und da wird der bisherige Kunde Ersatz einerseits für die Nutzung des Handys, aber auch für die genutzten Mobilfunkleistungen zahlen müssen**
Im Fall der Beschädigung des Handys wird der Anbieter eher den vollen Wertersatz verlangen
es existiert mit dem Widerruf des Vertrages ja kein Vertrag mehr. Eventuell abgeschlossene “Flatrates” existieren somit auch nicht mehr. Wer dann exzessiv telefoniert hat, wird feststellen,** dass die Mobilfunkanbieter sicherlich anfangen werden, keinen Wertersatz nach ihren Flatrates, sondern nach den “üblichen Minutenpreisen” abzurechnen.** Spätestens wenn dann noch kräftiger Datenverkehr dazu kommt, explodiert die Abrechnung über den Wertersatz mangels Daten-Flatrate.
Eine rechtliche Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit
und ja...Angehörige beziehungsweise Betreuer sind in der Beweispflicht, wenn sie sich auf die Nichtigkeit eines Vertrags berufen... wegen Geschäftsunfähigkeit...
Da mein dementer Vater auch mehrere Male diverse Verträge abgeschlossen hatte, reichte stets eine Kopie meiner Betreuungsvollmacht, um es rückgängig zu machen.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Sohn aufgrund seiner Behinderung geschäftsunfähig ist, bzw nicht vollgeschäftsfähig ist und du ja auch deshalb sein Betreuer bist. Ist es denn in deiner Betreuung festgelegt, dass er nur mit deiner Zustimmung entsprechende Geschäfte abschliessen kann? Gibt es da nicht eine Art Vertrag was deine Betreuung betrifft?
Vielleicht reicht das ja als Nachweis! Kannn aber auch nicht verstehen, wie sich ein Unternehmen so quer stellt und noch so etwas fordert! Um welches Unternehmen handelt es sich wenn ich fragen darf?
Ich habe für alle Bereiche(Gesundheit,Aufendhaltsbestimmung,Vermögensorge, öffnen und anhalten der Post und Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten) die Betreuung.Das hat O2 aber nicht gereicht.Die Telefonica Germany GmbH&co. schickt weiter fleissig Mahnungen. Mein letzter Versuch wird sein,dass ich von der betreunden Ärztin mir ein Attest besorgen werde.Wenn das auch nicht fruchtet,wird es wohl zum Rechtsstreit kommen.