Stomschulden nach Todesfall meiner Lebenspartnerin
Meine Lebenspartnerin mit der ich zusammen gewohnt habe ist leider vor ca. 1 Jahr verstorben. Da der Mietvertrag und alles andere auch auf ihren Namen gelaufen ist, und ich es auch alleine in der Wohnung nicht aushalten konnte, habe ich mir eine eigene Wohnung gesucht . Jetzt habe ich mehrere Schreiben von meinem Stomanbieter bekommen, die alte Stomrechnung zu bezahlen . Habe daraufhin geantwortet, dass ich dort nicht mehr wohne und die Erben sich um alles kümmern. Anwort : Die Erben haben das Erbe abgelehnt und die Stromkosten sind von mir bis zum..... zu zahlen, sonst wird mir in der derzeitigen Wohnung der Stom gesperrt . Ein Stomwechsel zu einem anderen Anbieter wurde mit Strafe belegt. Ich bin 71 J und komme gerade so über die Runden . Von offenen Stomrechnungen höre ich zum ersten Mal. Meine derzeitige Stromrechnung wird mit Dauerauftrag regelmäßig abgebucht und ist 100% bezahlt.
Was kann ich machen ? Alle Schreiben von mir stoßen auf taube Ohren.
Ist die Forderung des Stomanbieters an mich korrekt ? ( Habe mit diesem erst seit einem Jahr einen Vertrag. )
Können Stromschulden auf Mitbewohner übergehen ?
Darf der Stomanbieter in der neuen Wohnung den Stom abstellen ?
3 Antworten
wenn Du nicht der Erbe bist, die Wohnung nicht gemietet hattest, brauchst Du auch die Stromkosten nicht zu tragen.
Und Du hast jederzeit das Recht, einen neuenb Stromanbieter zu suchen, da kann der alte noch so sehr drohen, aber er kann nichts dagegen machen. Ich glaube, der Stromanbieter denkt, mit einem älteren Herren wie Dir können sie alles machen, aber lasse Dich bloß nicht einschüchtern oder zahle.
hallo ist natürlich übel soetwas aber ihr hattet eine lebensgemeinschaft in dieser wohnung und wenn ihr dort beide gemeldet wart so haftest du mit für die schulden, aber hast du damals nach dem tod deiner lebensgefährtin nicht die wohnung gekündigt ? oder wer hat das veranlasst ? geh aber am besten mal zur verbraucherzentralle in deiner gegend und lass dich dort beraten ,( ist kostenlos ) und es müsste in deinem fall als rentner auch bei deinen einkünften eine kostenlose rechtsbeihilfe beim amtsgericht geben. viel glück und alles gute
Ja, ich war in der Wohnung gemeldet . Der Mietvertrag ist nicht auf mich gelaufen.
Ich habe die Wohnung nach dem Tod nie wieder betreten. Die Vermieterin wohnte mit im Haus, eine Kündigung war nicht nötig.
Bist du der Ehepartner gewesen dann bist du dafür verantwortlich. Wenn nicht ,dürfen die gar nichts abstellen und auch keine Kosten fordern.
Wir waren nicht verheiratet .