Stollen ohne Erlaubnis betreten?

2 Antworten

Das erwischt werden wäre für mich eher ein zweitrangiges Problem. Eher würde ich mir über nicht kalulierbare Risiken Sorgen machen. Du weißt nie in welchen Zustand die Objekte sind. Jederzeit kann etwas einbrechnen oder man übersieht irgendwelche Lüftungslöcher/Schächte. Darüber hinaus können sich in Tunneln bunkern auch giftige Gase sammeln bzw. kein Sauerstoff mehr vorhanden ohne entsprechende nachweismittel ausrüstung wars dass dann. (Daher auch meist die Zutritt verboten Schilder). Solltest du Intresse haben solche Objekte sicher zu besuchen kannst du dich an vereine wie Berliner Unterwelten e.V. wenden oder dich zumindest auf übertage beschränken.

Es handelt sich aber bei dem Stollen eher um einen Tunnel, der auf beiden Seiten geöffnet ist. Darüber stehen Walzstraßen etc. und der Stollen wird scheinbar regelmäßig inspiziert. Deswegen mache ich mir nicht unbedingt sorgen, Die Frage sollte eher dahingehend sein, als was das Betreten im Falle einer Anzeige gewertet wird? Hausfriedensbruch oder sowas in der Art, ich habe keine Ahnung von rechtlichen Themen, aber wir wollen uns nicht unnötig großen Ärger einhandeln.

@Daniel123321

Hausfriedensbruch, durchaus. Vielleicht, wenn ihr euch nachts dort rum drückt, unterstellt man euch Diebe zu sein, oder Betriebsspione. Und letzteres kann durchaus mit Gefängnis enden. Ich weiß nicht wie alt ihr seid. Aber nur deswegen sich einen Eintrag ins Strafregister einzufangen, ist es nicht wert. Egal wie der dann lautet.

Zu viel Stalker gespielt? ;)

@Chippo78

Ne, aber das spiel ist geil :D Ich liebe so etwas. Wir sind alle volljährig...Die Unterstellung, dass wir irgendwas ausspionieren wird uns wohl keiner anhängen, solange wir nichts aus dem Stollen mitnehmen (Rohre, Kabel etc.) sind wir ja eigentlich auch keine Diebe. Was droht denn im Beispiel Hausfriedensbruch?

@Daniel123321

1 Jahr oder Geldstrafe. Aber da wohl keiner von euch vorbestraft ist - das unterstelle ich jetzt mal frech - wird das verfahren wohl gegen eine kleinere Geldstrafe eingestellt.

Was das klauen angeht. Ich denke das ihr euch nachts dort rum treibt wäre schon verdächtig genug. Vor allem Kupfer wird gern und noch öfters gestohlen. Eigentlich heißt es ja, im Zweifel für denn Angeklagten. Aber letzten Endes bedeutet das nicht, das es dem Richter sagt, wann er zweifel zu haben hat, sondern nur wie er darauf zu reagieren hat, wenn er Zweifel hat.

@Chippo78

Ich halte mal Ausschau nach ihm :D Naja, ich glaube mal, dann gehen wir das Risiko ein, soll wohl ziemlich interessant da drinnen sein, Rest vom Hochwasser 2010 und ein lautes Brummen und Beben von dem Walzwerk :D

Anzeige wegen unbefugten Betretens von Betriebsgelände? Ich meine, der Stollen wird wohl jemandem gehören, oder? Ich denke nicht, das man euch dafür kreuzigen wird. Aber wichtiger ist, das vor allem alten Stollen instabil sein können. Und unterirdische Flüsse können auch verdammt gefährlich sein. Je nach Region kann es auch hohe Konzentrationen an Radon Gas geben. Vor allem bei sehr dichten Anlagen wie Bunkern, mit deaktivierter Belüftung kann sich das Gas als sehr gefährlich entpuppen.

Ich möchte ja euch nicht belehren... ok, ich tue es gerade... ist das fahrlässig. Wenn etwas passiert, wird euch keiner finden, weil niemand dort nach euch suchen wird.

Kann sich Radon denn auch in einem auf beiden Seiten geöffneten Stollen soweit anreichern, dass es bei einer Dauer von 2-3h kritisch wird? Wegen der Stabilität mache ich mir keine großen Sorgen, darauf befindet sich ein Stahlwerk mit Walzstraßen etc. und der Stollen wird wohl regelmäßig inspiziert.

@Chippo78

Es ist letztlich nur für den Fluss da. Einige Rohrleitungen dienen der Entwässerung des Betriebsgeländes und früher wohl auch der Versorgung, mittlerweile scheinbar stillgelegt. Man findet nur wenige Informationen zum dem Stollen.