Stockwerke im Wohnblock: Zählweise?
Hallo, blöde Frage. Ich bin gerade dabei einen DSL-Vertrag für meine neue Wohnung abzuschließen.
Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus (Wohnblock). Im "Erdgeschoss" gibt es keine Wohnungen, d.h. man muss erst Stufen hochlaufen bis die ersten Wohnungen kommen.
Bei der Bestellung des DSL Vertrages muss ich nun angeben in welchem Stockwerk ich wohnen werde.
Wie erfolgt denn die zählweise der Stockwerke? Werden die ersten über die Treppe erreichbaren Wohnungen als 1. Stockwerk oder doch als Erdgeschoss gezählt? Wenn im Fahrstuhl auf Nummer 1 gedrückt wird, landet man bei diesen ersten Wohnungen. Heißt das, dass 1. Stockwerk richtig wäre?
Danke!
6 Antworten
In Deinem Mietvertrag sollte eigentlich stehen, in welchem Stockwerk sich die Wohnung befindet. Wenn die ersten Wohnungen im 1. Stock für den Aufzug sind, so würde ich dies auch so angeben.
, aber mit dem Aufzug fährst Du in den 3. Stock? Ist echt verwirrend. Du musst das wahrscheinlich angeben, damit der Techniker weiß, wo er hin muss. Dann verlass Dich lieber auf den Aufzug, sonst kommt dieser Mann nie bei Dir an.
Das ist verschieden.
In Deinem Mietvertrag müsste aber drinstehen, wie das bei Euch ist.
Ich wohne z. B. im 2. Stock. Bei uns wird so gezählt: EG, 1. Stock, 2. Stock.
Bei anderen wieder heißt das 1. Etage (unterste Wohnung) usw.
Das ist wurscht. Die wollen nur den Aufwand für die Installation abschätzen (da ist 4. oder 5. Stock egal) oder wissen wo der Techniker klingeln muss - falls ein Namensschild fehlt.
Und wenn es da schon Telefon gibt sollte auf der Hauptdose eine Anschlussnummer stehen.
Also, meist ist in solchen Wohnanlagen die erste Wohnung das Erdgeschoß und die letzte das Dachgeschoß. Rechts und links wird gezählt meist von der Straße aus. Aber auch von der Gartenseite aus (oft nur die Versorger) und vom Treppenhaus aus die Wärmemeßdienste. Viel Glück.
Werden die ersten über die Treppe erreichbaren Wohnungen als 1. Stockwerk oder doch als Erdgeschoss gezählt?
Das nennt sich "Hochparterre" und zählt dementsprechend als Erdgeschoss...
D.h. selbst wenn ich im Fahrstuhl auf Nr. 3 drücken muss und selbst wenn die Wohnung die Nr. 30 trägt, wird im Falle eines Hochparterres von Stockwerk 2 gesprochen. Richtig? So stand es zumindest auch in der Wohnungsanzeige: "Etage 2".
und ist Obergeschoss das selbe wie Stockwerk? Also in meinem Fall das 2te Obergeschoss?
Ja, so wäre das, da hat wohl jemand die Beschriftungen falsch gemacht...
Nun stellt sich nur noch die Frage, welche Zählweise beim DSL-Anbieter hinterlegt ist...
Ah, selbst gefunden: Obergeschoss = Stockwerk, das höher als das Erdgeschoss liegt
Ja, "Obergeschoss" und "Stockwerk" wird synonym benutzt, wobei man für das Erdgeschoss nicht "0. Stockwerk" sagt...
Genau, deswegen ja OBERgeschoss im Gegensatz zu ERDgeschoss...
Alles klar, danke!
In meinem Mietvertrag steht nur Wohnung Nr. 30, was vielleicht auf das 3. Stockwerk schließen lassen würde. In der Wohnungsanzeige stand allerdings Etage 2. Deswegen bin ich gerade verwirrt.