Stipendium vergeben als Privatperson?

2 Antworten

Es gibt die Möglichkeit, dies als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abzusetzen, aber um dir ganz genau etwas zu raten, hast du einfach zu wenig Angaben gemacht, zum Beispiel welcher Ausbildung das Stipendium dient, wie viel deine Schwester monatlich verdient usw.usw. Setz dich diesbezüglich einfach telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung / oder geh hin und lass dich beraten.

Nach § 33a Einkommensteuergesetz können Unterstützungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Unterstützung an eine unterhaltsberechtigte Person gezahlt wird und dass diese unterstützte Person bstimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Damit ist diese Frage leider schon negativ zu beantworten, denn Geschwister sind gegeneinander nicht unterhaltsberechtigt oder -verpflichtet.