Stipendium und ALG II?

4 Antworten

Tatsächlich hat das Arbeitsamt Recht (Recht nicht in dem Sinne, dass ich h´dies richtig fände), wenn sie die Leistungen auf die Bedarfsgemeinschaft anrechnet. Lohnen würde ich eine Überprüfung, wenn das Stipendium (meistens in Höhe von 150 Euro) ein Büchergeld enthält, hier ist eine Anrechnung m.E. unzulässig.

Des weiteren (da es hier langfristig um erhebliche Summen handelt) würde ich von einem Anwalt für Sozialrecht prüfen lassen, unter welchen Bedingungen ihr überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft seit. Solltest du Mitglied einer Gewerkscgaft sein, geht auch als Student, übernehmen diese kostenlos Rechtsberatung.

Das ist geltendes Recht, wenn Du im Haushalt Deiner Eltern wohnst, wird Dein Einkommen zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet.

Ob ihr euch besser stellt, wenn Du eine eigene Wohnung beziehst, wäre eine andere Rechnung.

Also, Experte bin ich zwar nicht, da ich aber auch mal einige Monate arbeitslos war, habe ich etwas Ahnung: Ich befürchte erstmal, das Jobcenter darf das, auch wenn ich das überhaupt nicht für fair halte. Eine Lösung wäre vermutlich, dass dich deine Eltern aus der Bedarfsgemeinschaft abmelden (eventuell auch nur für die Zeit des Stipendiums), dann müsstest du deinen Eltern nichts zahlen, allerdings würde deine Eltern auch kein Geld für dich bekommen. Soweit meine laienhaften Kentnisse, frage besser mal noch in einem speziellen Forum z.B. hier: https://www.elo-forum.org/ für solche Dinge nach.

Danke dir vielmals! 

@Hunter7

Ja, kein Thema :-) Ich glaube, das Jobcenter rechnet alle Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft zusammen, und dort haben deine Eltern dich vermutlich mit angemeldet, da du ja noch kein Geld verdienst. Wenn du aus der Bedarfgemeinschaft austrittst, kann es logischerweise auch nicht mehr deinen Eltern angerechnet werden, aber ich habe keine Ahnung, ob es dort eine Art Frist gibt, oder ob man eben sofort austreten kann, vermute aber, es sollte gehen. Eventuell bekommen deine Eltern ja trotzdem dann noch Kindergeld für dich (k.A.) wie alt du bist, aber ist ja glaube auch bis 25 möglich. Aber für solche speziellen Fragen eben am besten z.B. an das obige Forum oder eben an ein spezielle Forum wenden, die sich bei sowas auskennen. Lass dir dein Geld jedenfalls nicht so einfach vom Jobcenter abnehmen, die nehmen, was man Ihnen anbietet :) Ob dir deine Eltern dann noch privat paar Euro geben (oder umgekehrt) - egal, ihr müsst es eben dann in "bar" machen und nicht per Überweisung :) Viel Erfolg, hoffe, es gibt eine Möglichkeit, dass du zumindest ein Großteil deines Geldes behalten kannst :)

Das Jobcenter rechnet Dein Einkommen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und damit wird es aufgeteilt.

Ob das nun rechtens ist oder nicht, steht nicht zur Diskussion. Das Jobcenter hält sich selten an seine eigenen Gesetze und Richtlinien. Das hat Methode.

Aber bevor Du Dich auf einen monatelangen Klageweg beim Sozialgericht einlässt, empfehle ich Dir Dich umgehend um eine Studentenwohnung zu kümmern. Mit so viel Geld vom Stipendium und einer günstigen Studentenwohnung musst Du Dir keine Sorgen mehr um Geld machen. Das ist schon knapp mehr als ALG-II für eine alleinstehende Person.

Allerdings solltest Du Dich beeilen, denn wenn Du Dein Stipendium nicht für Dich selbst brauchst, könnte es gestrichen werden. Schließlich soll damit Dein Studium gefördert werden und nicht der Lebensunterhalt Deiner Familie.

Also raus da und zwar gestern!