Stinke Finger in Probezeit?

10 Antworten

Das hat ja nichts mit deine Führerschei zu tun. Hier ist Strafanzeige wegen Beleidigung gegen dich gestellt worden.

Ein Kumpel von mir wurde mal wegen eines Stinkefingers zu 3000,- Euronen Strafe verurteilt incl. mehrmonatigem Fahrverbot und Punkten in Flensburg.

In der Probezeit kommen Verlängerung und Aufbauseminar dazu.

wenn Ihr beide jeweils einen Zeugen habt wird es aussage gegen aussage sein und fallen gelassen vorausgesetzt dein Beifahrer sagt für dich aus.

behauptet beide das du keinen Stinkefinger gezeigt hast sondern nur mit deiner Hand in der Luft rumgefuchtelt/Gestik was auch immer hast weil du wütend warst ect.

 

Das mit dem Aussage gegen Aussage ist ein Gerücht und stimmt schlichtweg nicht. Bei dem anfälligen Strafprozess werden alle Zeugen gehört und der Richter entscheidet dann, wem er mehr glaubt und fällt entsprechend ein Urteil. Habe das selber mal erlebt, als ich Opfer einer Straftat wurde und keine Zeugen hatte. Alleine, weil der Richter mir und meiner Aussage  Glaubwürdigkeit bescheinigte, wurde der Täter, obwohl er alles abstritt, zu 2,5 Jahren Knast verurteilt.

Ermittlungsverfahren bla bla.

Du scheinst die Sache nicht ernst zu nehmen. Bei einer Beleidigung drohen Starfbefehle mit einer Geldstrafe von 10-30 Tagessätzen.

Ein Kumpel wurde mal wegen eines Stinkefingers zu 3000,- Euronen Strafe verurteilt incl. mehrmonatigem Fahrverbot und Punkten in Flensburg.

Der Stinkefinger stellt eine Straftat dar und Straftaten während der Probezeit führen immer zu einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar.

Da solltest du dir eventuell überlegen, dich vor jeglicher Äußerung zur Sache von einem Anwalt beraten zu lassen.

INFO AN ALLE!!! Verfahren wurde wegen Mangel an öffentlichen Interesse eingestellt. Ich habe gegenüber der Polizei keine Aussage gemacht.

@anti22232

Glückwunsch. Denke mal, dem StA war vor allem mangels Beweisen und brauchbaren Angaben deinerseits der Aufwand zu groß, um das zu verfolgen. Die leiden an Arbeitsüberlastung und mit einer Einstellung sind sie die Arbeit los.

Kommt drauf an ob das Ganze durch geht würde ich behaupten.
Auf den Stinkefinger im Straßenverkehr kann es eine empfindliche Strafe geben.
https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/

Auf ein Verkehrsvergehen (in der Probezeit), welches ein Bußgeld von mehr als 60€ nach sich zieht, steht eine Verlängerung der Probezeit.
https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

Ja aber Zählt dieses bussgeld noch da dazu ? Da es ja Beleidigung im Straßenverkehr ist und keine Geschwindigkeits Überschreitung die dann über 60 Euro kostet

@anti22232

Das ist natürlich eine gute Frage. Rechtlich kann ich dazu aus dem Kopf nichts sagen. Teuer kann es jedenfalls so oder so werden, sagt auch das StGB.

Wenn ihr jedoch zu zweit wart, und der andere ebenfalls einen Beifahrer hatte, habt ihr beide einen Zeugen der eure Aussage bestätigen kann. Ob dem dann weiter nachgegangen wird?