Stimmt es, dass Privatpersonen ihre Rufnummer nicht unterdrücken dürfen?

9 Antworten

In § 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen geregelt.

Ansonsten kann man die Rufnummern unterdrücken - in Absatz 1 ist sogar gesetzlich geregelt, daß die Dienstleister die Rufunterdrückung möglich machen müssen.

Wenn das offiziell, für den Privaten Gebrauch verboten wäre, gäbe es ja diese Option "Rufnummer Unterdrücken" gar nicht.

Da könnte er ja genau so gut sagen, "ein Telefonbuch Eintrag ist Pflicht". Das wäre genau so irrsinnig (wenn man sich mal das strenge Datenschutz Gesetz vor Augen hält).

Ein Freund der Familie ruft generell mit Unterdrückte Nummer an weil er einfach nicht möchte das irgendwer seine Nummer hat.

Das kann jeder für sich selbst entscheiden, genau so wie jeder für sich selbst entscheiden kann ob er den Anruf entgegen nehmen möchte.

Salue

Verboten ist es nicht. Aber man riskiert halt, dass nie jemand abnimmt. Ich persönlich nehme keine Anrufe mit Rufunterdrückung an.

Tellensohn

Jeder darf selber entscheiden, wem er seine Ruf-Nr. anzeigt und wem nicht. Ich nenne ja auch nicht jedem meine Adresse oder meinen vollen Namen. Dein Freund ärgert sich nur darüber, deshalb hat er das gesagt.

Ich rufe nur mit unterdrückter Nr. an.

Dann hättest du schlechte Karten mich telefonisch zu erreichen !

Ich gehe zum Beispiel bei unterdrückter Rufnummer erst gar nicht ans Telefon

@TheGrow

Dann ist das eben so. Meistens kündige ich meinen Anruf vorher per WA an: "Bist du zuhause?"

@TheGrow

Das gleiche Argument nennt ein Freund von uns - warum tust du das, denn ich habe keine Telefonverwaltung und habe einen Proxy, der die Nummer gar nicht erscheinen läßt. Das Problem ist inzwischen gelöst durch die Telekom, aber mit welchem Hintergrund gehst du nicht an solche Anrufe?

Für Privatpersonen gilt das nicht.