Stimmt es, dass man all seine Lohnsteuer aus dem ersten überhaupt gearbeiteten Jahr zurückbekommt.?

9 Antworten

  • Wenn gezahlte Lohnsteuer > geschuldete Einkommensteuer = Erstattung
  • Wenn gezahlte Lohnsteuer < geschuldete Einkommensteuer = Nachzahlung.
  • Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn man unterjährig gearbeitet hat, ist eine Erstattung fast immer möglich.

Nein das stimmt so nicht.

Allerdings beginnt für viele die Ausbildung oder das Studium im Herbst. -> Dadurch beginnen wiederum viele im Herbst mit dem ersten richtigen Job.

Die Einkommenssteuer berechnet sich durch das, was man übers Jahr so verdient hat. Und sehr viele verdienen in der Ausbildung oder im Studium nichts oder sehr wenig. Beginnt man dann im Herbst mit seinem ersten Job, muss man trotzdem erst einmal Einkommenssteuer zahlen als hätte man das ganze Jahr über in vollzeit gearbeitet. In wirklichkeit hat man aber nur ein paar Monate gearbeitet. Dazu kommt, dass man evtl. Kosten aus der Ausbildung oder aus dem Studium absetzen kann.
Daher ist es sehr häufig so, dass man nach dem ersten Jahr, in dem man Gearbeitet hat, einen großteil der gezahlten Steuern wieder zurück bekommt

Nein, das stimmt nicht.

Wenn man allerdings nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, dann kann es sein, dass man alles zurück bekommt. Es gibt eine Steuerfreigrenze und die wird für das ganze Jahr gerechnet. Akut liegt diese bei 8.820 Euro.

Wenn man also im September anfängt zu arbeiten und jeden Monat 2.205 Euro oder weniger verdient, dann verdient man in diesem Jahr 8.820 Euro (oder weniger) und bekommt die gesamte Lohnsteuer zurück.

Man kann sogar ein bisschen mehr verdienen, da sich der Grundfreibetrag nicht auf den Arbeitslohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

@PatrickLassan

Wieder was dazu gelernt. Danke. ;-)

Das stimmt so definitiv nicht. Es ist nur so, dass das ganze Jahr betrachtet wird und wenn man dann erst später im Jahr den vollen Lohn bekommen hat, dann führt das zu Rückzahlungen oder man bekommt sogar alles raus, je nach den Umständen. 

Beispiel: Jemand hat bis Juni eine Ausbildung gemacht und 800 brutto erhalten, ab Juli dann 2200 brutto. Dann wurde in den ersten Monaten der Grundfreibetrag gar nicht ausgenutzt und später wurde deshalb eigentlich zu viel Steuern gezahlt und die gibt es zurück. 

Oder man ging in die Schule  und fängt erst im Juli an zu arbeiten. Dann gibt es wohl wirklich alles zurück, weil ja 6 Monate ohne Einkünfte waren.

Das kommt doch darauf an, wie viel man in diesem einen Jahr insgesamt verdient hat und ggf. auch darauf, wasn man alles absetzen kann.

Ich habe nach meinem ersten Arbeitsjahr nicht alle gezahlten Steuern erstattet bekommen, sondern nur einen Teil.